Zu den Problemen bei der IT-Umstellung bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat sich Vorstandschef Ulrich Sommer bisher noch nicht öffentlich geäußert. In einem Brief an Apotheker Askan Fahr-Becker von der Bahnhof-Apotheke in Fulda entschuldigt sich der Apobank-Vorstand für die „Unannehmlichkeiten“ der „aktuellen Ausnahmesituation“. Die Konten-Probleme bei Fahr-Becker konnten zwischenzeitlich behoben werden. Allerdings fordert der Apotheker und Genosse der Apobank weiterhin Aufklärung über die Pannenserie und will auf der nächsten Vertreterversammlung über die Kosten der IT-Umstellung diskutieren.
Am 22. Juni hatte sich Fahr-Becker nach mehreren vergeblichen Versuchen, die Probleme mit seinem Apobank-Konto in den Griff zu bekommen, per E-Mail an den Apobank-Vorstand und an Aufsichtsratschef Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery gewandt. Zwei Tage später antworteten Apobank-Chef Sommer und sein Stellvertreter Holger Wessling: „Da Herr Dr. Montgomery nicht in das operative Geschäft der Bank eingebunden ist, antworten wir Ihnen. Sie haben Recht, unsere IT-Umstellung ist nicht so reibungslos angelaufen wie geplant“, heißt es dann.
Für die entstandenen „Unannehmlichkeiten bitten wir Sie sehr herzlich um Entschuldigung“. Die Apobank und der neue IT-Dienstleister arbeiteten „auf allen Ebenen und mit höchster Priorität“ an möglichen Lösungen und Vereinfachungen: „Es ist unser Ziel, diese aktuelle Ausnahmesituation schnellstmöglich zu beenden.“ Dieser Aufgabe stelle man sich mit ganzer Kraft und mit allen verfügbaren Kapazitäten.
Aufgrund seiner Beschwerde wurde Fahr-Becker umgehend geholfen. Im Rahmen einer 45-minütigen Telefonberatung gelang es der Bank, dem Apotheker den Zugriff auf sein Apozins-plus-Tagesgeldkonto wieder freizuschalten. „Wenn sie wollen, können sie doch. Dazu mussten aber Dinge ausgeführt werden, die in keiner Anleitung zu finden waren“, berichtet Fahr-Becker. Der Apobank-Vorstand lieferte dem Apotheker nachträglich noch eine Erläuterung: Anders als bisher funktioniere die Umbuchung „ausschließlich über das jeweils zugeordnete Referenzkonto“. Sei die Gutschrift dort erfolgt, könne er selbstverständlich per Überweisungsauftrag auch auf andere Konten übertragen.
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