Kassenärzte protestieren gegen Apotheker-Impfungen APOTHEKE ADHOC, 12.11.2019 12:20 Uhr
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Protest: Impfen ist Ärztesache, finden die Kassenärzte. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will sich auch von Apothekern impfen lassen. Foto: Andreas Domma
Berlin - Am Donnerstag wird der Bundestag das Gesetz zur Masernimpflicht verabschieden. Darin enthalten sind auch die Modellprojekte für Grippeimpfungen durch Apotheker. Kurz vor der Verabschiedung haben die Kassenärzte aus Westfalen-Lippe (KVWL) bei NRW-Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch einmal dagegen protestiert. Sie sehen die „ärztliche Autonomie“ in Gefahr.
Allen Versuchen, die Grenzen der ärztlichen Berufsausübung zu verwässern, sei entschieden entgegenzutreten, fordert die KVWL und hat dazu ein Postionspapier verfasst: Qualitätsgesichertes Impfen sei eine komplexe Aufgabe, die nicht im Rahmen einer einmaligen Schulung erlernt werden könne, sondern die ärztliche Aus‐ und Weiterbildung voraussetze. Zu einer Impfung gehörten auch die Impfanamnese, die Aufklärung, der Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen sowie bei bestehenden Erkrankungen die Bewertung, ob eine Impfung durchgeführt werden könne.
„Impfungen müssen da stattfinden, wo eine ärztliche Überwachung und notfalls auch Behandlung möglich ist“, so die Kassenärzte. Bei seltenen, aber durchaus schwerwiegenden Impfkomplikationen – etwa einer allergischen Reaktion – müssten ärztliche Notfallmaßnahmen eingeleitet werden. Impfen sei ein invasiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit eindeutig Ärzten vorbehalten: „Es gibt keine Notwendigkeit, etablierte und gut funktionierende Strukturen aufzubrechen und Zuständigkeiten aufzuweichen.“ Die Impfquoten in der aktuellen Grippesaison seien so gut wie nie zuvor.
„Mit einer Impfung durch die Apotheker wäre die Grenze zur ärztlichen Tätigkeit überschritten“, protestieren die Ärzte. Das Berufsrecht der Apotheker schließe das Impfen durch die Apotheker aus. Aus gutem Grund dürften Ärzte die Medikamente, die sie verordnen, nicht selbst verkaufen. Dieses sinnvolle Prinzip werde bei einer Grippeschutzimpfung durch Apotheker durchbrochen. In Deutschland existiere ein direkter Zugang zu Schutzimpfungen. Bereits nach geltendem Recht trügen niedergelassene Ärzte, Betriebsärzte und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu einer Erhöhung der Durchimpfungsrate der Bevölkerung bei. „Impfen ist eine medizinische Maßnahme und damit originär ärztliche Tätigkeit“, so die KVWL.
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