Gerichtsverfahren

Strafbefehl: PTA verwechselt Wirkstoffe

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Berlin -

Eine PTA aus Remscheid muss 500 Euro Strafe zahlen, weil sie zwei Medikamente verwechselt hat. Das Verfahren gegen sie vor dem Amtsgericht Wuppertal wurde gegen die Zahlung des Betrags eingestellt. Laut Rheinischer Post (RP) hatte sie zugegeben, ein falsches Arzneimittel bestellt zu haben. Offenbar haben weitere Kontrollmechanismen in der Apotheke versagt: Denn letztlich erhielt die Patientin Clozapin statt Clopidogrel und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Die PTA hatte das Arzneimittel laut RP falsch bestellt. Das Medikament sollte der Patientin direkt nach Hause geliefert werden. Tatsächlich soll die Patientin das falsche Präparat etwa zwei Wochen später eingenommen haben. Der RP zufolge musste sie aufgrund ihrer Beschwerden ins Krankenhaus und lag zwölf Stunden auf der Intensivstation. Die Staatsanwaltschaft hatte der PTA daraufhin einen Strafbefehl in Höhe von 500 Euro zugesandt.

Sie legte allerdings Widerspruch ein. Sie gab laut RP zwar zu, das falsche Medikament ins System eingetragen zu haben. Allerdings hätten noch zwei Kontrollmechanismen innerhalb der Apotheke versagt – sonst wäre das Medikament gar nicht ausgeliefert worden. Wie es dazu gekommen sei, könne sie nicht sagen. Nachdem sie das Arzneimittel am Samstag bestellt habe, habe sie aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht mehr in der Apotheke gearbeitet und sei dann in Mutterschutz gegangen.

Der Richter wusste der RP zufolge besser Bescheid und konnte der PTA in der Verhandlung berichten, dass auch die verantwortliche Apothekerin einen Strafbefehl erhalten und akzeptiert habe. Sie musste demnach eine höhere Strafe zahlen.

Die Verteidigerin der PTA argumentierte in der Verhandlung, dass gar nicht erwiesen sei, dass die Patientin das falsche Arzneimittel eingenommen habe und deswegen ins Krankenhaus eingeliefert worden sei. Im Blut der Frau sei das Medikament nicht nachgewiesen worden.

Diese Argumentation wollte der Richter offenbar nicht akzeptieren. Dass der Vorfall erst zwei Wochen nach der Abgabe aufgetreten sei, hänge höchstwahrscheinlich damit zusammen, dass die Frau zunächst ihr altes Arzneimittel aufgebraucht habe. Und im Krankenhaus sei nur ein Test auf Drogen durchgeführt worden und nicht auf Medikamentenspuren.

Der Richter kündigte an, dass für die Weiterführung der Verhandlung ein medizinisches Gutachten notwendig sei. Ginge das Verfahren ungünstig für die PTA aus, müsste sie auch diese Kosten bezahlen. Nach eingehender Beratung mit ihrer Verteidigung hat die PTA laut RP den Vorschlag des Gerichts angenommen, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen.

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