Noch vor der Sommerpause soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) eigentlich beschlossen werden. Noch wird hinter den Kulissen heftig zwischen den Koalitionsfraktionen über die Details gerungen. Nun könnte es sogar noch enger werden: Im ersten Quartal dieses Jahres steigen die Ausgaben der GKV mit rund 7,6 Prozent deutlich stärker als die Beitragseinnahmen mit rund 4,1 Prozent. Die Einsparungen im Spargesetz müssten daher um weitere 2,5 Milliarden Euro erhöht werden, kündigt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an.
„Die Finanzergebnisse für das 1. Quartal unterstreichen die extrem angespannte Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt die Ministerin. Die Ausgaben seien nahezu doppelt so stark gestiegen wie die Einnahmen. Diese vom Schätzerkreis unerwarte ungebrochene Ausgabenentwicklung führe nochmal zu einer höheren Finanzierungslücke im kommenden Jahr von insgesamt 19 Milliarden Euro. „Um Beitragssteigerungen auszuschließen, muss das Entlastungsvolumen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes um weitere 2,5 Milliarden Euro erhöht werden. Das sollte gemeinsames Ziel im parlamentarischen Verfahren sein. Bei diesem Finanzvolumen ist es unvermeidbar, dass alle Leistungsbereiche einen Beitrag leisten. Der Reformdruck ist gewaltig, doch bietet er auch die Chance, unser Gesundheitssystem zukunftsfest und nachhaltig finanzierbar aufzustellen“, betont Warken.
Zwar hätten die 93 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Quartal einen Überschuss in Höhe von 1,3 Milliarden Euro erzielt, dieser sei jedoch Ergebnis der Beitragssatzanhebungen zum Jahresbeginn und diene vorrangig der Auffüllung der Finanzreserven der Krankenkassen auf das gesetzliche Mindestniveau, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Finanzreserven der Krankenkassen hätten demnach zum Quartalsende rund 6,18 Milliarden Euro ergeben. „Dies entspricht rund 0,2 Monatsausgaben und liegt damit – im Durchschnitt über alle Kassen – erstmals seit dem 3. Quartal 2024 wieder auf Höhe der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.“
Insgesamt hätten den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 94,4 Milliarden Euro im 1. Quartal Ausgaben in Höhe von 93,1 Milliarden Euro gegenübergestanden. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten laut BMG bei einer gleichbleibenden Anzahl von Versicherten einen Zuwachs von 7,7 Prozent. Die Leistungsausgaben insgesamt seien dabei um 8 Prozent – ähnlich stark wie im Vorjahr und weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt – gestiegen. Die Verwaltungskosten dagegen stagnierten auf dem Vorjahresniveau. In absoluten Zahlen seien die Leistungsausgaben der Krankenkassen um 6,6 Milliarden Euro gestiegen, und die Verwaltungskosten verminderten sich um eine Million Euro.
Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz habe Ende März bei 3,13 Prozent gelegen und damit oberhalb des Ende Oktober 2025 für das Jahr 2026 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes von 2,9 Prozent. „Ursächlich hierfür ist, dass viele Krankenkassen auch weiterhin gezwungen sind, einen höheren Zusatzbeitragssatz zu erheben, als zur Deckung der laufenden Ausgaben nötig ist, um so ihre in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund der unerwartet hohen Ausgabendynamik stark gesunkenen Finanzreserven auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau aufzufüllen“, erklärt das Ministerium.
Der Gesundheitsfonds, der noch im Januar über eine Liquiditätsreserve von rund 7,1 Milliarden Euro verfügt habe, verzeichne im ersten Quartal ein Defizit von 3,0 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits sei aber saisonüblich, erklärt das BMG. Die Beitragseinnahmen ohne Zusatzbeiträge im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent gestiegen.
Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln seien um 6,4 Prozent beziehungsweise 0,9 Milliarden Euro gestiegen – etwas stärker als im Gesamtjahr 2025 mit 5,7 Prozent. Die Ausgabendynamik liege damit deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen. Innerhalb der Arzneimittel würden mit einem Plus von 29,6 Prozent die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung deutlich überdurchschnittliche Zuwächse verzeichnen.
Maßgeblicher Treiber der Ausgabendynamik seien die Krankenhäuser. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen seien im ersten Quartal um 9,3 Prozent beziehungsweise 2,5 Milliarden Euro gestiegen. Der prozentuale Zuwachs liege demnach mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013 bis 2024 und nochmals leicht über der Dynamik im bisherigen Rekordjahr 2025. Allerdings weist das BMG darauf hin, dass die Kliniken im Zeitraum von November 2025 bis Oktober 2026 von Rechnungszuschlägen zur Finanzierung der Soforttransformationskosten profitierten.
Zum Ausgleich der entstehenden Transformationskosten stellt der Bund dem Gesundheitsfonds insgesamt 4 Milliarden Euro bereit. „Im 1. Quartal 2026 wurden 789 Millionen Euro an die Krankenhäuser ausgezahlt, während im vergangenen Jahr bereits rund 483 Millionen Euro an die Krankenhäuser gezahlt wurden“, so das BMG. Doch auch bereinigt um diesen Effekt liege das Wachstum im Krankenhausbereich mit bereinigt 6,4 Prozent deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen.
Auch die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen, welche in den ersten drei Monaten des Jahres laut BMG um 7,3 Prozent beziehungsweise eine Milliarde Euro wuchsen, zeigten eine ungebrochen hohe Dynamik. „Für die weiterhin hohe Rate sind neben dem Anstieg des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwerts um 2,80 Prozent und den Vergütungen und Zuschlägen für Vermittlungsfälle (sogennante TSVG-Konstellationen) auch Sondervergütungen (zum Beispiel für die Befüllung der elektronischen Patientenakte) verantwortlich“, erklärt das BMG. Auch die Aufwendungen für die ambulante spezialfachärztliche Behandlung mit einem Plus von 18 Prozent oder 29 Millionen Euro, und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung mit einem Plus von 17 Prozent beziehungsweise 38 Millionen Euro sowie die Versorgung im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung mit einem Plus von 16 Prozent beziehungsweise 94 Millionen Euro, zeigten ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum. Bei der Interpretation der Anstiege sei zu berücksichtigen, dass die Buchungen im ärztlichen Bereich stets auch von Schätzungen geprägt sind, da insbesondere für das 1. Quartal Abrechnungsdaten nur in sehr geringem Umfang vorliegen würden.
Auch der Bereich der medizinischen Behandlungspflege wuchs um 11,2 Prozent beziehungsweise 0,3 Milliarden Euro; der Bereich Heilmittel wuchs laut BMG um 10,2 Prozent beziehungsweise 357 Millionen Euro. Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen seien um 9,0 Prozent beziehungsweise 111 Millionen Euro angestiegen. Die Aufwendungen für Fahrkosten seien mit 9,2 Prozent beziehungsweise 237 Millionen Euro ebenfalls stark gewachsen.
Auch die meisten anderen größeren Ausgabenbereiche wie Schutzimpfungen – plus 9,7 Prozent beziehungsweise 80 Millionen Euro,Krankengeld, plus 6,8 Prozent beziehungsweise 374 Millionen Euro, zahnärztliche Behandlungen ohne Zahnersatz, plus von 5,9 Prozent beziehungsweise 221 Millionen Euro, Früherkennungsmaßnahmen, plus 5,6 Prozent oder 45 Millionen Euro, und Hilfsmittel, plus 4,6 Prozent beziehungsweise 38 Millionen Euro –, hätten Zuwachsraten aufgewiesen, die oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen liegen.
„Damit liegt die Ausgabendynamik in der Breite der GKV-Ausgabenbereiche seit einigen Jahren weit oberhalb dessen, was durch die gesamtwirtschaftliche Dynamik bei Löhnen, Gehältern und Renten der GKV-Mitglieder erwirtschaftet werden kann“, mahnt das BMG.
Die Verwaltungskosten der Krankenkassen entwickelten sich dagegen sowohl im Teilbereich der sächlichen Verwaltungskosten, mit einem Minus von 1,9 Prozent oder 24 Millionen Euro weniger, als auch der persönlichen Verwaltungskosten, mit einem Plus von 3,3 Prozent oder 92 Millionen Euro, moderater als die Leistungsausgaben. „Mit einem Zuwachs von durchschnittlich 2,5 Prozent pro Jahr seit 2013 liegen die Zuwächse bei den Verwaltungskosten in der Regel deutlich unterhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen (durchschnittlicher Zuwachs von 4,2 Prozent pro Jahr), so dass die Verwaltungsausgaben nicht zum Aufwachsen der strukturellen Lücke zwischen Ausgaben- und Einnahmenwachstum in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen“, erklärt das BMG.
Allerdings weist das BMG daraufhin, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt seien.
APOTHEKE ADHOC Debatte