Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) greift auch den Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit auf, Homöopathie aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen – weil sie „den Patienten nichts nützt“. Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) widerspricht vehement: „Das ist falsch.“
„Homöopathie zeigt täglich in der Praxis, dass sie Patientinnen und Patienten hilft. Studien belegen, dass Homöopathie eine evidenzbasierte Methode ist“, so Meinolf Stromberg, Vorsitzender des BPH. Warkens Aussage zeige, mit welchem Kenntnisstand sie gegen Homöopathie vorgehe.
Zur Untermauerung der Evidenz führt der Verband mehrere Punkte auf. So wurde die wurde die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten beispielsweise als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen und 2024 aktualisiert. Demnach könne „der Einsatz von klassischer Homöopathie (Erstanamnese in Kombination mit individueller Mittelverschreibung) zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie erwogen werden“.
Zudem wirke Homöopathie bewiesenermaßen besser als Placebos: „In einer im Oktober 2023 veröffentlichten Arbeit wurden alle sechs placebokontrollierten Homöopathie-Metaanalysen (MA) zu jeglicher Indikation methodisch sehr aufwendig nach aktuellen wissenschaftlichen Standards zusammenfassend ausgewertet.“ In fünf hiervon hätten sich signifikant positive Effekte der Homöopathie im Vergleich zu Placebo gezeigt.
Auch eine Beobachtungsstudie aus Frankreich wird angeführt, laut der bei der Beobachtung von mehr als 8000 Patient:innen mit Muskel- und Skeletterkrankungen, Schlaf-, Angst- und depressiver Störungen oder Infektionen der oberen Atemwege diejenigen, die von homöopathisch ausgebildeten Ärzten behandelt wurden, ähnliche klinische Ergebnisse erzielt wurden wie bei der Behandlung mit konventionellen Medikamenten – bei geringerem Verbrauch an konventionellen Medikamenten mit 20 Prozent geringeren Kosten.
Homöopathie sei also durchaus „eine evidenzbasierte Methode mit effektivem Nutzen für Patientinnen und Patienten“. Stromberg weiter: „Wir bitten nun Ministerin Warken, uns ihre Quellen für ihre Aussage zu nennen.“
Bereits nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Finanzkommission mahnte der BPH: „Es ist fachlich nicht nachvollziehbar, warum die Kommission ihre Entscheidung auf einen veralteten und methodisch kritisierten Report von 2016 stützt. Wer ‚evidenzbasiert‘ entscheidet, darf aktuelle Studien und Versorgungsdaten zur Homöopathie nicht einfach ignorieren. Eine Prüfung, die nur das sieht, was ins eigene Weltbild passt, ist ideologisch geleitet.“
Zudem meint der Verband: „Ökonomisch ist dieser Vorstoß ein Eigentor“, denn die Homöopathie mache als freiwillige Satzungsleistung nur einen sehr geringen Teil der GKV-Ausgaben aus. Falle die Homöopathie weg, würden Patient:innen „zwangsläufig auf teure konventionelle Arzneimittel und Therapien“ ausweichen. „Die Streichung spart kein Geld – sie provoziert Mehrkosten. Das widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot, auf das sich die Kommission beruft, fundamental“, hieß es Anfang April.
Auch der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hielt Anfang des Monats gegen die Ergebnisse der Kommission und führte hierzu die gleiche Studienlage auf, wie nun der BPH.
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