Masken-Schlüssel mit Beispielrechnung Alexander Müller, 11.12.2020 09:07 Uhr
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Wie viele Masken kann eine Apotheke im Durchschnitt aus der Pauschale abgeben? Eine Beispielrechnung. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Für die Ausgabe der Schutzmasken in den Apotheken bekommen die Apotheken im Dezember eine Pauschale aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) überwiesen. Diese richtet sich letztlich am Rx-Umsatz der Apotheke aus. „Nach derzeitiger Datenanalyse kann mit einem Circa-Wert für den Verteilungsschlüssel von 2,50 Euro pro Packung gerechnet werden“, teilte der NNF jetzt mit.
Von der geplanten Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde auch der NNF überrascht. Am Mittwoch wurde die Rechtsverordnung bekannt gegeben, noch am selben Tag hat NNF-Geschäftsführer Rainer Gurski eine Stellungnahme an den Deutschen Apothekerverband (DAV) geschickt.
Beim Notdienstfonds wird jetzt ermittelt, wie viele Packungen jede Apotheke abgegeben hat und wer im Dezember anspruchsberechtigt ist. Daraus ergibt sich der Verteilungsschlüssel. Der Wert von 2,50 Euro pro Packung sei daher nur vorläufig. Abgezogen wird noch eine kleine Verwaltungsgebühr.
Beispielrechnung: Im vergangenen Jahr hat jede Apotheke im Durchschnitt monatlich rund 3200 Rx-Packungen abgegeben, die für den NNF relevant waren, also 9600 im Quartal. Dieser Betrag mal 2,50 Euro ergibt 24.000 Euro. Geteilt durch 6 Euro pro Maske, die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) veranschlagt sind, könnte die Apotheke also 4000 Masken verteilen. Da jeder Berechtigte im Dezember Anspruch auf drei Masken hat, könnten 1333 Personen versorgt werden. Ob die Apotheke diese Menge überhaupt beschaffen kann, steht auf einem anderen Blatt. Heiß diskutiert wird auch die Frage, wie man sich verhält, wenn mehr Masken angefragt werden. Aufgrund des von der Politik hoch angesetzten Stückpreises planen viele Inhaber aber, möglichst viele Menschen mit den Masken zu versorgen, solange es kein Minusgeschäft wird.
Jeder Inhaber muss also die Gesamtpackungszahl aus dem eigenen Verpflichtungsbescheid für das 3. Quartals mit 2,50 Euro multiplizieren; der Bescheid wurde am 13. November verschickt. Die Informationen können über den eigenen Account auch aus dem NNF-Portal gezogen werden.
Beim Notdienstfonds befürchtet man offenbar den gleichen Ansturm an Nachfragen, dem Apotheken seit Mittwoch von Kundenseite ausgesetzt sind. Denn sicherheitshalber wird darauf hingewiesen, dass weder Kopien der Bescheide verschickt noch Auskünfte zu Gesamtpackungszahlen per Fax, E-Mail oder Telefon gemacht werden.
Die größere Herausforderung im Vergleich zu dieser Berechnung stellt für viele Apotheken die Beschaffung der Masken dar. Denn an Angeboten im Markt herrscht kein Mangel, aber die Zeit drängt. Aufgrund der kurzfristig getroffenen Maßnahme können die Händler oft nicht bis nächste Woche liefern.
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