Run auf FFP2-Masken hat begonnen Lothar Klein, 10.12.2020 10:35 Uhr
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Helge Hagedorn, der Ehemann der Apothekerin, organisiert im Hintergrund die Bestellungen der Apotheken seiner Ehefrau.
Berlin - Gestern noch hatte der scheidende Abda-Präsident Friedmann Schmidt die Risikogruppen gebeten, nicht sofort in die Apotheken zu stürmen, um die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) per Verordnungsentwurf versprochenen kostenfreien FFP2-Masken zu verlangen. Doch in den Apotheken liefen aber heute morgen bereits die Telefone heiß. So auch in den Wolfsburger Apotheken von Claudia Hagedorn: Kunden fragten mit Verweis auf die TV-Berichte von gestern Abend bereits, wann Sie denn vorbeikommen könnten. Die Apothekerin hat immerhin vorgesorgt und kann 80.000 Masken ab Mitte Dezember nach Inkrafttreten der Verordnung abgeben. Aber: Noch sind einige bürokratische Hürden zu überwinden.
Helge Hagedorn, der Ehemann der Apothekerin, organisiert im Hintergrund die Bestellungen der Apotheken. Bereits in der ersten Corona-Welle hat er reichlich Masken eingekauft und abgegeben. Jetzt hat er wieder vorgesorgt: 48.0000 FFP2-Masken hat er auf Lager. 40.000 weitere gestern sofort bestellt. Und sein polnischer Lieferant hat die Ware zugesagt. Für Hagedorn ist das eine einfache kaufmännische Rechnung: „In Wolfsburg gibt es circa 40.000 Anspruchsberechtigte“, hat er gezählt: „Bei 15 Masken pro Person ist das ein Umsatzvolumen von 3,6 Millionen Euro.“ Daher versteht er manche Kritik von anderen Apothekern an den Mühen des Maskengeschäfts nicht.
Hagedorns Masken werden wie die meisten FFP2-Masken in China produziert, in Polen mit einer CE-Nummer zertifiziert und dann nach Deutschland exportiert. Alles ganz legal und vorschriftsgemäß, wie er beteuert. Jetzt aber gibt es ein weiteres Hindernis. In § 4, Absatz 3 der FFP2-Maskenverordnung heißt es: „Bei der Abgabe von Schutzmasken, die nach § 9 Absatz 3 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung verkehrsfähig sind, ist den anspruchsberechtigten Personen auf Verlangen eine Bestätigung von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde auszuhändigen.“
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