6 Euro pro Maske: NNF schüttet an Apotheken aus Lothar Klein, 09.12.2020 12:47 Uhr
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FFP2-Masken: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Verordnung mit Verzögerung vorgelegt. Foto: Andreas Domma
Berlin - In drei Schritten soll die Abgabe von 400 Millionen FFP2-Masken an die rund 27 Millionen berechtigten Bürger erfolgen. Alleine bis zum Jahresende werden laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) pro berechtigter Person drei FFP2-Masken abgegeben werden. Die Apotheker bekommen über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zunächst 491,4 Millionen Euro für diese Aufgabe. Die Verteilung orientiert sich an den Rx-Packungszahlen. Im neuen Jahr sollen die Krankenkassen den Berechtigten fälschungssichere Coupons aushändigen, die dann über die Rechenzentren abgerechnet werden. Die Verordnung soll am 15. Dezember in Kraft treten.
Laut Spahn ist sich die Bundesregierung der Schwierigkeiten der Prüfung der Anspruchsberechtigung in den Apotheken bewusst. Aber man könne auf die Verlässlichkeit der Umsetzung durch die Apotheker vertrauen. Vorgelegt werden solle entweder der Personalausweis, eine Abgabe jedoch sei auch nach „Eigenauskunft“ möglich. Nur über diesen pragmatischen Weg sei es möglich, mit der Maskenausgabe jetzt zu beginnen. Die Herstellung fälschungssicherer Coupons benötige längerer Zeit. Abgegeben sollen die Masken nicht nur an 60-Jährige und ältere. Einbezogen sind ebenso Risikogruppen wie COPD-Patienten, Patienten mit Herzinsuffizienz und Diabetiker.
Ab Januar sollen dann die Krankenkassen diesen Gruppen fälschungssichere Coupons per Post zusenden. Damit erhält dann jeder Berechtigte weitere zwölf Masken zu zwei unterschiedlichen Ausgabeterminen. Die Ausgabe der Masken bis zum Jahresende erfolgt laut Spahn kostenlos. Anschließend müssen die Empfänger jeweils eine Eigenbeteiligung von 2 Euro pro Sechserpack zahlen. Den Wert der Masken gab Spahn mit 6 Euro pro Stück an.
Die Masken erhalten sowohl GKV-Versicherte als auch Privatpatienten. Ziel sei es, das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 für besonders vulnerable Personengruppen – insbesondere vor dem Hintergrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens – mittels der Verwendung von Schutzmasken zu reduzieren, heißt es in der Verordnung. „Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht gesetzlich Versicherte, die zu einer vom G-BA beschriebenen Risikogruppe gehören, haben einen Anspruch auf 15 partikelfiltrierende Halbmasken. Die Abgabe der Masken erfolgt in Apotheken. Um die Abgabe bereits im Dezember 2020 aufnehmen zu können, erhalten die Anspruchsberechtigten die ersten drei Masken in einem vereinfachten Verfahren nach Vorlage des Personalausweises oder nach nachvollziehbarer Darlegung des Anspruchs durch Eigenauskunft“, so die Verordnung.
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