Mangelnde Temperaturkontrolle bei Versendern

FA: Warum zahlen Kassen wirkungslose Medikamente?

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Berlin -

Während sich die Vor-Ort-Apotheke strengstens an die Good Distribution Practice (GDP) und Temperaturkontrollen halten müssen, scheinen für Versender andere Maßstäbe zu gelten, moniert die Freie Apothekerschaft (FA). „Standorte in den Niederlanden oder neue Logistikzentren in Tschechien profitieren von einer laxen Handhabung der Auflagen für den Weg zum Endverbraucher, ohne Vorgaben, Dokumentation und Kontrollen“, heißt es.

Lobbyierten die großen Versender aus dem EU-Ausland, scheine das etablierte und streng überwachte deutsche Sicherheitsnetz „löchrig zu werden – mit dem Segen der Politik, des Bundesministeriums für Gesundheit, der einzelnen Bundesländer und mit Billigung sämtlicher Krankenkassen“, kritisiert die FA. Solange keine massiven Reklamationen der Patient:innen vorliegen, sehe man demnach auch bei der EU-Kommission keinen Handlungsbedarf.

Doch das sei „gefährlich“: „Ein unwirksames Arzneimittel – aufgrund von Hitzeeinwirkung oder Temperaturen unter dem Gefrierpunkt im Pakettransporter – führt selten zu einer sofortigen Beschwerde: Es wirkt einfach nicht, was fatale gesundheitliche Folgen für die Versicherten haben kann“, erklärt die FA. Mitverantwortlich für dieses „Paradoxon der Transportbedingungen“ sei auch der GKV-Spitzenverband.

„Ein aktueller Antrag der Freien Apothekerschaft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bringt nun Licht ins Dunkel der Kostenträger-Mentalität. Die Frage an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) war simpel: Prüfen die Kassen eigentlich, ob die teuren, von ihnen bezahlten Arzneimittel unter ordnungsgemäßen Bedingungen beim Patienten ankommen? Die Antwort ist ernüchternd: Es findet keinerlei Prüfung statt“, kritisiert Daniela Hänel, 1. Vorsitzende des Vereins, scharf.

„Schwerwiegender Systemfehler zu Lasten der Qualität“

Dabei gehe es hier um fundamentale Gerechtigkeits- und Sicherheitsfragen. Dass die Kassen Arzneimittel ohne nachgewiesene Temperaturkontrolle und womöglich wirkungslos genauso erstatten, wie bei pharmazeutischer Qualitätssicherung vom Anfang bis zum Ende, sei schlichtweg nicht nachvollziehbar und ein „schwerwiegender Systemfehler zu Lasten der Qualität“.

Während sich Vor-Ort-Apotheken also an Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und Arzneimittelgesetz (AMG) hielten, stehe die Sorgfaltspflicht am Ende doch hinter Sparzwang oder Bequemlichkeit der Versender hintenan. „Die Verantwortung für die korrekte Lagerung auf dem Transportweg wird faktisch auf den Patienten abgewälzt, der nicht erkennen kann, ob sein Insulin im Hochsommer drei Stunden in der prallen Sonne im Zustellfahrzeug lag“, macht die FA deutlich. Hinzukomme die bewusste Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Player aus dem EU-Ausland.

Auch der Großhandelsverband Phagro fordert ein rechtliches Einschreiten. „Es darf nicht sein, dass die ökonomischen Interessen ausländischer Versender über den Patientenschutz gestellt werden. Wenn die GKV weiterhin bereitwillig die gleichen Sätze für dieses ‚Logistik-Glücksspiel‘ zahlt wie für zertifizierte Qualität, verspielt sie das Vertrauen ihrer Versicherten in die Sicherheit der medikamentösen Therapie. Transparenz und einheitliche Standards müssen für alle gelten, die am deutschen Gesundheitsmarkt mitverdienen wollen – egal, von welcher Seite der Grenze das Paket kommt“, so Hänel abschließend.

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