Mit dem Begriff Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verbindet man in vielen Apotheken vor allem eines: Angst vor Abmahnungen. Tatsächlich hat es in Apotheken schon vereinzelt Testanrufe gegeben. Die CDU will nun kleine und mittlere Unternehmen schützen, indem sie findigen Abmahnkanzleien zuvorkommt und Kosten-Erstattungen für ein Jahr aussetzt. Dem Koalitionspartner geht das nicht weit genug.
„Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen“, warnt die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, seien ungewollte Regelverstöße nach der Umstellung nicht immer auszuschließen. Das dürfe nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. „Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben“, so die Unionspolitikerin aus Nordrhein-Westfalen.
Ihr Vorschlag: Durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung könne die Kostenerstattung für Abmahnungen für Verstöße gegen die DS-GVO in einem Übergangszeitraum von beispielsweise einem Jahr ausgeschlossen werden. Dadurch entfalle der wirtschaftliche Anreiz für diese Abmahnvereine und -kanzleien. Die Unternehmen hätten so mehr Zeit, die neuen DS-GVO-Anforderungen umzusetzen, „ohne sofort mit Abmahngebühren belastet zu werden“.
Konkret solle dazu §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgeändert werden. Ein solches Modell hätte demnach den Vorteil, dass Unternehmen und Gewerbetreibende dann nicht das „hohe und vielfach unangemessene Kostenrisiko einer Abmahnung tragen“ müssten, aber trotzdem abgemahnt und dadurch auf die Einhaltung der neuen Vorschriften hingewiesen werden können und eine Unterlassung verlangt werden kann.
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