Digitalgesetz

ePA-Verwaltung in der Apotheke

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Berlin -

Apotheken sollen künftig nicht mehr Anlaufstelle zur Authentifizierung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) werden, sondern bei der Löschung von Daten helfen. Das geht aus einem Faktenblatt des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) hervor.

Das GeDIG soll laut BMG die Vorteile der Digitalisierung gezielt in die Versorgung bringen und digitale Anwendungen für Versicherte deutlich attraktiver machen. Dafür würden die ePA weiterentwickelt und die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) verbessert. Außerdem würden neue Versorgungselemente etabliert, etwa die elektronische Überweisung. Diese und weitere digitale Elemente dienten auch dazu, das Primärversorgungssystem technisch vorzubereiten. Gleichzeitig verbessere das GeDIG die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung und stärke die Interoperabilität im Gesundheitswesen, sodass IT-Systeme besser miteinander kommunizieren könnten, so das BMG.

ePA mit Mehrwerten

Krankenkassen erhalten mehr Flexibilität beim Ausbau der ePA und dürfen sie kassenindividuell um zusätzliche Anwendungen ergänzen. Gesetzlich vorgesehene Mehrwertanwendungen sind etwa die digitale Impfübersicht oder Informationen zu individuell geeigneten klinischen Studien.

Um den Ausbau der ePA zu vereinfachen und ihre Nutzerfreundlichkeit zu steigern, werden durch die Gematik flexiblere und zugleich verlässlichere Fristen für die Umsetzung durch die Krankenkassen und die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) etabliert. Bei nicht fristgerechter Umsetzung durch eine Krankenkasse kann eine Sanktion von 50 Cent je versichertem Mitglied fällig werden.

„Apothekerinnen und Apotheker sowie die Ombudsstellen der Krankenkassen können Versicherte bei der ePA-Nutzung unterstützen“, heißt es weiter. „Apotheken werden dafür die entsprechenden Zugriffsrechte eingeräumt. Bei den Ombudsstellen können Versicherte ohne Endgerät zukünftig beispielsweise eine Vertretung für den ePA-Zugriff einrichten. Über die Vertretung können sie ihre Rechte etwa in Bezug auf Zugriffsrechte von Leistungserbringern, die Speicherung von Daten in der ePA beziehungsweise deren Löschung umfassend wahrnehmen.“

Vorbereitung des Primärversorgungssystems

Die E-Überweisung wird schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt. Sie soll künftig auch im Primärversorgungssystem eine wichtige Rolle spielen, damit zum Beispiel die wesentlichen Informationen zwischen hausärztlichen und der fachärztlichen Praxen automatisch ausgetauscht werden. Für die Versicherten werden mehrere Zugangswege bereitstehen: Neben dem Hausarzt und der 116 117 können sie auch den digitalen Zugang über die ePA-App wählen. Dafür sollen verschiedene Dienste zu einem nutzerfreundlichen Service integriert werden, etwa die E-Überweisung, die digitale Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und eine umfassende digitale Erst- bzw. Bedarfseinschätzung.

Die weiteren gesetzlichen Schritte zur Einführung dieser Zugangswege zur Versorgung sind im Primärversorgungsgesetz geplant. Private Terminbuchungsplattformen werden reguliert, indem im Bundesmantelvertrag Qualitätsanforderungen für den Einsatz der Angebote durch Vertragsärzte festgelegt werden.

Die Nutzung der ePA und der digitalen Identität als Zugangsvoraussetzung für die Versorgung soll vereinfacht werden. In Zukunft kann zum Beispiel der Austausch der eGK bei Wohnsitzwechsel entfallen und ein Zuzahlungsstatus online mit der eGK oder der digitalen Identität abgefragt werden. Auf Wunsch des Versicherten wird die digitale Kommunikation zwischen Versicherten und Arzt über einen sicheren Messenger ermöglicht und die Messenger-Identität online mit der eGK oder der digitalen Identität bereitgestellt.

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll umgebaut werden. „Die Gematik baut die TI 2.0 unter Verzicht auf ein geschlossenes Netz aus und entwickelt damit die Sicherheitsarchitektur auf sehr hohem Niveau grundlegend fort. Mit der TI 2.0. wird beispielsweise die mobile Nutzung von TI-Anwendungen einfacher“, so das BMG.

Außerdem kann die Gematik künftig Dienste und Anwendungen, die für einen sicheren Betrieb der TI notwendig sind, direkt am Markt beschaffen und bereitstellen. „Die Komplexität der TI wird dadurch verringert und die Verlässlichkeit insgesamt gestärkt.“ Um besser über Störungen informiert zu sein und früher reagieren zu können, soll die Gematik zum zentralen Ansprechpartner bei übergreifenden Störungen von E-Rezepten und sicheren Übermittlungsverfahren werden. Außerdem soll sie weitergehende Befugnisse bei der Zulassung von Anbietern und Betreibern sowie der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung bekommen, etwa durch konkrete Anordnungen gegen einzelne Verursacher oder eine eigenständige Störungsbeseitigung. „Die Gematik erhält zudem erweiterte Auskunftsrechte, um die Quelle von Störungen besser ermitteln zu können.“

Pilotphase für E-Rezept

Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollen technische Neuerungen zunächst intensiv getestet werden. Zur strukturierten Erprobung soll die Gematik künftig eine Pilotierung etwa von neuen elektronischen Verordnungen oder sicheren Übermittlungsverfahren unter „realen Versorgungsbedingungen“ durchführen. Die Ergebnisse sollen unmittelbar in die Fortentwicklung der TI einfließen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des E-Rezepts für die häusliche Krankenpflege und die Heilmittel werden geschaffen, womit auch ein effizienterer digitaler Einlöseprozess ermöglicht wird. Zudem werden gesetzliche Fristen für die verpflichtende Nutzung der weiteren Ausbaustufen des E-Rezepts angepasst. Bei der Bewertung informationstechnischer Systeme durch das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen können in Zukunft auch funktionale Aspekte berücksichtigt werden, sodass die Interoperabilität insgesamt gestärkt wird. Die Leistungserbringer erhalten ein „Recht auf Interoperabilität“ gegenüber den Herstellern, welches beispielsweise erleichterte Wechsel zwischen PVS ermöglicht.

Die KVen erhalten zukünftig zudem mehr Spielraum, die vertragsärztlichen Leistungserbringer im Zuge von Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Digitalisierung der Versorgungsprozesse und der Praxisorganisation, aber auch der Cybersicherheit, zu begleiten.

Mehr Datenaustausch

Mit dem GeDIG werden zudem die Aufgaben, Befugnisse und Datenverarbeitungszwecke des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ) weiterentwickelt. In ausgewählten Fällen soll es zukünftig möglich sein, über einen Antrag beim FDZ an einzelne Leistungserbringer heranzutreten. So können beispielsweise Leistungserbringer andere Behandelnde mit ähnlichen Fällen identifizieren und ansprechen, ohne dass Versicherte identifiziert werden können.

Die Weiterverwendung von Sozialdaten der Krankenkassen soll im Interesse der Versicherten weiter verbessert werden. Die Krankenkassen dürfen diese Sozialdaten künftig anonymisieren und die anonymisierten Daten anschließend zur Erfüllung der Aufgaben in der Sozialversicherung weiterverwenden – oder an Dritte übermitteln.

In Reallaboren dürfen die Kassen zeitlich befristet innovative Ansätze der Datenverarbeitung erproben, etwa zur besseren und datengestützten Versorgung oder Prävention.

Steuerung des Gesundheitswesens

Mit der Durchführung der EHDS-Verordnung werden die Voraussetzungen für die datenschutzkonforme Weiternutzung von Gesundheitsdaten etwa für die Forschung und Entwicklung oder zur „Steuerung des Gesundheitswesens“ geschaffen und bestehende sowie im Aufbau befindliche Infrastrukturen zu einem europäisch anschlussfähigen, vernetzten Gesundheitsdatenökosystem weiterentwickelt. Es werden Verfahren, Rollen und Aufgaben beim Zugang zu Gesundheitsdaten zugewiesen. Maßgebliche Daten können durch das Zusammenspiel aus ePA und FDZ Gesundheit EHDS-konform bereitgestellt werden. Das entlastet laut BMG Leistungserbringer und Krankenkassen.

Weitere Regelungen für die Durchführung der EHDS-Verordnung sind geplant. Die Prävention soll durch bessere Informationen über passgenaue Angebote wie vereinfachte Einladungen zu Krebsfrüherkennungsprogrammen und die Erkennung individueller Gesundheitsrisiken, die Weiterentwicklung von DiGA und die digitale Kommunikation gestärkt werden.

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