Die elektronische Patientenakte (ePA) soll zum digitalen Begleiter der Versicherten werden, stellt Sebastain Zilch, Unterabteilungsleiter für Gematik, E-Health und Telematikinfrastruktur im Bundesgesundheitsministerium (BMG), klar. Noch in diesem Jahr komme der elektronische Medikationsplan – „ein Meilenstein“. Hier seien auch die Apotheken gefragt: Sie sollen sich mit der ePA beschäftigen und diese entsprechend befüllen, appellierte er. Das würden die Apotheken auch tun, doch leider dürfen sie das gar nicht, machten Dr. Jan-Niklas Francke, Vorstandmitglied des Deutschen Apothekerverbands (DAV), und E-Health-Experte Mark Langguth deutlich. Es fehlten schlich die Schreibrechte.
„Dass die TI nicht störungsfrei läuft, das wissen wir, daran muss gearbeitet werden“, stellt Langguth klar. Ein weiteres Thema sei die Stapelsignatur, denn es gebe keine Regelung, wann Ärzt:innen Rezepte signieren müssen. Auch Zilch sieht in der Stapelsignatur eine Heqarusforderung, dennoch: „Das E-Rezept hat sich etabliert und ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen effizienten Gesundheitsversorgung.“
Langguth sieht weitere Herausforderungen. „Die Art und Weise wie wir digitalisieren, ist wie Jeopardy. Wir schreiben Gesetzestexte, ohne zu beschreiben, was erreicht werden soll. Wir arbeiten verkehrtherum“, so Langguth. Der Schlüssel wäre Co-Creation: Entwickler und Anwender müssten zusammenarbeiten. Das derzeitige Prozedere – rechtliche Vorgaben, technische Details, Programmierung, Erprobung – sei nicht zielführend.
Die ePA sei in der Digitalstrategie der Dreh- und Angelpunkt. Aber in der pharmakologischen Beratung fehlten Leseberechtigungen und Zugriffsrechte für Apotheken – man habe Schwierigkeiten bei der Detailsetzung. So könne die Apotheke keine Ernährungspläne in die ePA einstellen, obwohl die Ernährungsberatung in der Apotheke erfolge, machte Langguth deutlich. „Diejenigen, die am Versorgungsprozess beteiligt sind, sollen auch an der ePA teilhaben“, so Zilch.
Für Francke ist auch die Zugriffsdauer ein praktisches Problem – drei Tage seien zu wenig, vor allem bei einer Versorgung vor einem Wochenende. „Geben Sie uns die Rechte, die die Ärzte auch haben“, forderte er. Zudem brauchten Apotheken die Erklärung der Versicherten, auf deren ePA zugreifen zu können und mit ihnen gemeinsam die ePA gestalten zu können. Das sei typisch deutsch, so Langguth: „Ich darf nicht über meine Daten verfügen, aber alles tun, was mir schadet – Rauchen, Trinken etcetera“ Aber dass der Apotheker die eigenen Daten lesen kann, dürfe der Patient nicht selbst entscheiden. „Wenn wir Digitalisierung ernst nehmen, dann müssen wir auch ernst nehmen, dass wir es mit mündigen Bürgern zu tun haben“, betont er.
Ziclh forderte von den Apotheken Unterstützung beim Befüllen der ePA. Doch das sei gar nicht möglich, denn Apotheken dürften lediglich die Impfdokumentation und im kommenden Medikationsplan Eintragungen machen – das seien die einzigen Schreibrechte, die Apotheken nach § 352 Sozialgesetzbuch (SGB V) hätten, so Langguth.
Was man habe, sei ein „elektrifizierter Medikationsplan“. Ein „dummer“ Plan, denn eine Prüfung der Sinnhaftigkeit der Eingaben gebe es nicht. In den Plan könne alles geschrieben werden – egal ob sinnhaft oder nicht.
„Wir müssen ins Tun kommen“, erklärte Francke. Irritiert habe ihn, dass die Honorierung für das Befüllen und die Pflege der ePA durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gestrichen werden solle. Wenn es ein regelmäßiger Bestandteil der Leistungen sei, könne die Honorierung bei Verhandlungen mit der der Selbstverwaltung wieder aufgenommen werden, ist Zilch zuversichtlich.
Außerdem müsse der TI-Messenger auch in die Apotheke gehen, plädierte Francke. „Das sind alles Themen, die wir brauchen und die auch kommen werden“, so Zilch. Er sei auch optimistisch, dass der TI Messenger attraktiver werde und einen Mehrwert bringe. Es brauche einen sicheren Kommunikationsweg zwischen den einzelnen Lesitungserbringern, den Kassen und auch den Patienten.
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