Der GKV-Spitzenverband betont in seinem jährlichen Bericht zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zwar den Nutzen der Anwendungen für die Patienten, warnt aber zugleich vor steigenden Kosten – und das, während viele Kassen selbst mit eigenen Apps in den Markt eintreten würden, kritisiert Pharma Deutschland. Stattdessen sollten die Kassen gemeinsam und nach einheitlichen Kriterien für den Ausbau der DiGA sorgen.
Laut GKV-Vize Stefanie Stoff-Ahnis haben DiGA-Anwendungen „ihren Nutzen für die Patientinnen und Patienten unter Beweis gestellt“. Doch während der GKV-Spitzenverband „steigende Kosten bei wenig Nutzen“ kritisiert und zusätzliche Eingriffe in Preise und Bewertungsverfahren fordert, würden gleichzeitig viele Krankenkassen selbst mit eigenen Apps ausdrücklich als digitale Gesundheitsanbieter auftreten, moniert Pharma Deutschland.
So verspreche beispielsweise die Barmer, mit ihren Apps werde „der Alltag einfacher und gesünder“, und wirbt mit „Gesundheit zum Mitnehmen“. Die IKK classic preise ihre Anwendung als „die eine App für alle wichtigen Anwendungen“ an und werbe damit, man könne seine Gesundheit „ganz bequem von zuhause aus oder unterwegs“ organisieren. Die AOK wiederum bewerbe „AOK Mein Leben“ als „zentrale Gesundheits-App“ mit „wertvollen Informationen, praktischen Tipps sowie hilfreichen Tools für einen gesunden und entspannten Alltag“. Die SBK spreche von der „super-smarten Begleiterin rund um Ihre Gesundheit“.
„Während DiGA mit immer neuen Vorgaben, Nachweisen und Bürokratie belastet werden, bewerben Krankenkassen ihre eigenen Gesundheits-Apps offensiv, ohne sich denselben Evidenz- und Prüfmaßstäben zu stellen“, kritisiert Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann. Auch wenn die Krankenkassen ihre Apps nicht als DiGA vermarkten würden, sei der „Doppelstandard bemerkenswert und erklärungsbedürftig“. Stattdessen fordert der Verband, den ohnehin stark regulierten Bereich der DiGA nicht weiter zu geißeln, sondern gemeinsam für einen Ausbau nach einheitlichen Kriterien zu sorgen.
Im Gegensatz zu frei verfügbaren Gesundheits-Apps im Bereich Lifestyle und Fitness seien DiGA als Medizinprodukte reguliert und müssten zusätzlich ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen, bevor sie in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen und von den Krankenkassen erstattet würden.
Übersichten wie der KV-AppRadar und das DiGA-Verzeichnis des BfArM zeigten: DiGA verbänden digitale Selbsthilfe und Therapie mit streng geprüfter Sicherheit, Wirksamkeit und einem klar definierten Anwendungsgebiet – damit sie Patientinnen und Patienten eine einfache, aber evidenzbasierte Möglichkeit bieten, ihre Gesundheit zu verbessern und Versorgungsangebote sinnvoll zu ergänzen.
Tatsächlich wachse der DiGA-Einsatz in der Versorgung mit einem Anstieg der Inanspruchnahme um 63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich. DiGA könnten helfen, Erkrankungen besser zu erkennen und zu überwachen, Therapien zu begleiten und Patientinnen und Patienten im Alltag zu unterstützen. Sie seien damit ein wichtiger Teil einer digitalen Infrastruktur, die die Versorgungsqualität insgesamt verbessern könne.
Vom 1. September 2020 bis Ende 2025 wurden insgesamt 1,6 Millionen DiGA nach ärztlicher Verordnung oder Genehmigung durch die Kassen in Anspruch genommen, so der GKV-Bericht, und erzeugten damit rund 400 Millionen Euro Kosten.
„Die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wächst. Neben den steigenden Verordnungszahlen zeigt sich das daran, dass mehr als die Hälfte der zur Erprobung aufgenommenen Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde. Diese Anwendungen haben ihren Nutzen für die Patientinnen und Patienten unter Beweis gestellt. Aber wir sehen auch, dass die meisten DiGA nach wie vor zunächst ohne einen Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren beliebig hohen Herstellerpreisen finanziert werden müssen“, so Stoff-Ahnis.
Immer mehr DiGA würden wieder aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen, da sie auch im Verlauf keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten, so Stoff-Ahnis weiter. „Damit bleiben die Apps auf Rezept insgesamt immer noch hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dies führt zu teilweise mangelnder Akzeptanz bei der Ärzteschaft und den Patientinnen und Patienten.“ Insgesamt wurden bereits 74 DiGA ins Verzeichnis aufgenommen, wegen mangelnden Nutzens wurden 16 DiGA bis Ende 2025 wieder komplett gestrichen. Die meisten DiGA werden zunächst für ein Jahr zur Erprobung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen.
Auch die beliebige Preissetzung sei fragwürdig, so der GKV-Spitzenverband. Es gebe eine Spannbreite von 119 Euro bis zu 2077 Euro. Über 7 Millionen Euro wurden bereits für DiGA ausgegeben, die keinen Nutzen nachgewiesen haben und mittlerweile wieder aus dem Verzeichnis gestrichen wurden. „In Anbetracht der finanziellen Entwicklung in der GKV passen Preise, die von den Krankenkassen ohne Nutzennachweis und ohne Verhandlung gezahlt werden müssen, nicht mehr in die Zeit“, heißt es vom GKV-Spitzenverband.
Auch die Finanzkommission Gesundheit (FKG) hat eine Anpassung der Regelungen zur Erprobung und Preisbildung von DiGA gefordert, die Kassen begrüßen diese Forderungen. So müssten verhandelte Vergütungsbeträge für DiGA ab dem ersten Erstattungstag gelten und DiGA dürften nur mit nachgewiesenem Nutzen überhaupt erst in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden.
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