DiGA: Vorteil für Kassen-Apps 09.04.2026 13:15 Uhr
Der GKV-Spitzenverband betont in seinem jährlichen Bericht zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zwar den Nutzen der Anwendungen für die Patienten, warnt aber zugleich vor steigenden Kosten – und das, während viele Kassen selbst mit eigenen Apps in den Markt eintreten würden, kritisiert Pharma Deutschland. Stattdessen sollten die Kassen gemeinsam und nach einheitlichen Kriterien für den Ausbau der DiGA sorgen.
Laut GKV-Vize Stefanie Stoff-Ahnis haben DiGA-Anwendungen „ihren Nutzen für die Patientinnen und Patienten unter Beweis gestellt“. Doch während der GKV-Spitzenverband „steigende Kosten bei wenig Nutzen“ kritisiere und zusätzliche Eingriffe in Preise und Bewertungsverfahren fordere, würden gleichzeitig viele Krankenkassen selbst mit eigenen Apps ausdrücklich als digitale Gesundheitsanbieter auftreten, moniert Pharma Deutschland.
So verspreche beispielsweise die Barmer, mit ihren Apps werde „der Alltag einfacher und gesünder“, und wirbt mit „Gesundheit zum Mitnehmen“. Die IKK classic preise ihre Anwendung als „die eine App für alle wichtigen Anwendungen“ an und werbe damit, man könne seine Gesundheit „ganz bequem von zuhause aus oder unterwegs“ organisieren. Die AOK wiederum bewerbe „AOK Mein Leben“ als „zentrale Gesundheits-App“ mit „wertvollen Informationen, praktischen Tipps sowie hilfreichen Tools für einen gesunden und entspannten Alltag“. Die SBK spreche von der „super-smarten Begleiterin rund um Ihre Gesundheit“.
„Während DiGA mit immer neuen Vorgaben, Nachweisen und Bürokratie belastet werden, bewerben Krankenkassen ihre eigenen Gesundheits-Apps offensiv, ohne sich denselben Evidenz- und Prüfmaßstäben zu stellen“, kritisiert Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann. Auch wenn die Krankenkassen ihre Apps nicht als DiGA vermarken würden, sei der „Doppelstandard bemerkenswert und erklärungsbedürftig“. Stattdessen fordert der Verband, den ohnehin stark regulierten Bereich der DiGA nicht weiter zu geißeln, sondern gemeinsam für einen Ausbau nach einheitlichen Kriterien zu sorgen.
Im Gegensatz zu frei verfügbaren Gesundheits-Apps im Bereich Lifestyle und Fitness seien DiGA als Medizinprodukte reguliert und müssten zusätzlich ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen, bevor sie in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen und von den Krankenkassen erstattet würden. Übersichten wie der KV-AppRadar und das DiGA-Verzeichnis des BfArM zeigten: DiGA verbänden digitale Selbsthilfe und Therapie mit streng geprüfter Sicherheit, Wirksamkeit und einem klar definierten Anwendungsgebiet – damit sie Patientinnen und Patienten eine einfache, aber evidenzbasierte Möglichkeit bieten, ihre Gesundheit zu verbessern und Versorgungsangebote sinnvoll zu ergänzen.
Tatsächlich wachse der DiGA-Einsatz in der Versorgung mit einem Anstieg der Inanspruchnahme um 63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich. DiGA könnten helfen, Erkrankungen besser zu erkennen und zu überwachen, Therapien zu begleiten und Patientinnen und Patienten im Alltag zu unterstützen. Sie seien damit ein wichtiger Teil einer digitalen Infrastruktur, die die Versorgungsqualität insgesamt verbessern könne.