Arztpraxen sollen künftig von Regressen verschont bleiben, wenn es um weniger als 300 Euro geht. Das sieht der Referentenentwurf zum Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz (HiB) vor. Die Begründung hat es in sich.
Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlich verordneter Leistungen sind in § 106b Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Neu aufgenommen werden soll die Vorgabe, dass „bis zu einem Betrag von 300 Euro je Betriebsstättennummer, Krankenkasse und Quartal diese nicht beantragt“ werden sollen.
Mit der Ergänzung werde geregelt, dass neben dem Umfang von Wirtschaftlichkeitsprüfungen die Rahmenvorgaben zukünftig verpflichtend auch die Vorgabe zur Aufnahme einer Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 300 Euro in den Prüfvereinbarungen enthalten müssen, bis zu deren Erreichung Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht beantragt werden können, so der Entwurf. „Es wird davon ausgegangen, dass durch diese Maßnahme rund 70 Prozent der bislang durchgeführten Prüfverfahren zukünftig entfallen werden.“
Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) ergibt sich eine jährliche finanzielle Belastung für die Kassen in Höhe von rund 3 Millionen Euro. Dies mache aber nur einen sehr geringen Anteil der Gesamtausgaben für Arznei- und Heilmittel aus. Daher werde die Grenze von 300 Euro als „sachgerecht und mithin verhältnismäßig“ bewertet.
Genau genommen ist die Regelung laut BMG sogar kostenneutral: „Zwar ergibt sich eine zusätzliche jährliche finanzielle Belastung der GKV durch Einführung einer Bagatellgrenze. Diese Mehrkosten werden jedoch durch die Reduzierung der bürokratisch aufwendigen Prüfverfahren ausgeglichen.“
Und: „Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung dar und führt zur Vereinheitlichung der bestehenden Prüfvereinbarungen.“
Beim Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) kommt das Vorhaben gut an: „Damit wird dem Gebaren einiger Krankenkassen, Praxen wegen Klein- und Kleinstbeträgen in endlose bürokratische Verfahren zu verstricken, endlich ein Riegel vorgeschoben. Diese vollkommen sinnlosen Verfahren haben über die Jahre Unmengen Zeit und ärztliche Ressourcen verschlungen und dienten allen voran dazu, Praxen unter Druck zu setzen. Mit der Einführung einer Bagatellgrenze wird eine jahrelange Forderung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes und anderer ärztlicher Organisationen erfüllt, die viel zu lange ignoriert wurde.“
Noch sinnvoller wäre es aber, diese Bagatellgrenze nicht auf die Betriebsstättennummer, sondern auf die einzelne Ärztin oder den einzelnen Arzt – sprich die LANR – zu beziehen. „Das sollte im weiteren Verfahren noch angepasst werden.“
Das Gesetz sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Die niedergelassene Ärzteschaft versinkt seit Jahren immer tiefer im Bürokratiesumpf.“ Klar sei, dass nicht alle Versäumnisse wettgemacht würden. „Genauso wichtig wie unsinnige bürokratische Regeln zu streichen, ist es, nicht ständig neue einzuführen. Das muss gleichermaßen für den Gesetzgeber wie für die Selbstverwaltung gelten.“
Um den Bürokratiewahnsinn im deutschen Gesundheitssystem langfristig in den Griff zu bekommen, müssten neue Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien zukünftig immer und konsequent einem Bürokratie-Check unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie keine zusätzlichen Ressourcen für Bürokratie in den Praxen binden. „Ansonsten werden wir aus dem Teufelskreis nicht herausfinden.“
Eigentlich sollte mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) eine Bagatellgrenze für Regresse eingeführt werden, doch mit dem Aus der Ampel kam diese Regelung nicht mehr zustande. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte im Sommer einen neuen Anlauf gefordert.
APOTHEKE ADHOC Debatte