Hilfsmittelversorgung

Linnemanns Paket für Bürokratieabbau

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Bürokratie im Gesundheitswesen abbauen. Das betrifft vor allem, aber nicht nur die Hilfsmittelversorgung. Schon am 17. November lädt das BMG zu einer Erörterung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Hilfsmittelversorgung und Maßnahmen zum Bürokratierückbau (Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz – HiB) ein.

„Sowohl in der Hilfsmittelversorgung als auch in vielen anderen Versorgungsbereichen des Gesundheitswesens birgt der Rückbau von Bürokratie ein großes Potenzial, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Patientinnen und Patienten zu stärken, die Leistungserbringer zu entlasten sowie neue Kapazitäten zu schaffen“, so das BMG.

Insbesondere Leistungserbringer seien mit einer Vielzahl von gesetzlichen und untergesetzlichen Normen sowie sonstigen Verpflichtungen der Selbstverwaltung konfrontiert, die in der Vergangenheit zu erheblicher Bindung personeller Ressourcen und dem Aufbau notwendiger Infrastrukturen geführt hätten. „Dies betrifft unter anderem die Nachweis- und Meldepflichten für die Qualitätssicherung.“

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) seien erste Schritte zur Entbürokratisierung angestoßen worden. „Trotzdem gibt es weiterhin eine Vielzahl von Vorgaben, die jeweils die gleichen oder sehr ähnliche Sachverhalte erfassen, allerdings mit unterschiedlichen Adressaten, unterschiedlichen Zeiträumen, unterschiedlichen Abgabefristen und unterschiedlichen Meldeformaten.“

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Hilfsmittelversorgung & Hörhilfen

  • Rahmenvertrag & Schiedsamt: GKV-Spitzenverband und Leistungserbringer schließen einen Rahmenvertrag für die Hilfsmittelversorgung. Das betrifft die administrativen Inhalte, etwa in den Bereichen Abrechnung und Dokumentation. Durch die Standardisierung sollen Verhandlungen künftig rein die Preise und die Qualität betreffen. Für Konfliktfälle wird ein Bundesschiedsamt eingerichtet.
  • Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen finden künftig jährlich in einem Versorgungsbereich statt, die Auswahl erfolgt unter Beteiligung von Patientenorganisationen.
  • Hörhilfen: Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen wird wieder verpflichtend, um eine aufzahlungsfreie Versorgung zu sichern.
  • Transparenz & Bürokratie: Erhöhte Informationspflichten der Kassen gegenüber Versicherten
  • Streichung der Präqualifizierung.

Schiedswesen & Digitale Sitzungen

Entbürokratisierung in Kassen- & Finanzprozessen

  • Risikostrukturausgleich (RSA): Ersetzung von Einzelfallprüfungen bei auffälligen Diagnosedaten durch pauschalierte Kürzungen; RSA-Zusatzdaten nur noch bedarfsweise bei Gutachtenaufträgen.
  • Fristverlängerungen (3 auf 5 Jahre) für versicherungsmathematische Gutachten sowie Rechenschaftsberichte zu Bonusprogrammen.
  • Mitgliedschaft & Beiträge: Vereinfachung und Digitalisierung von Nachweisen (z. B. Familienversicherung, Datenaustausch mit Finanzämtern).

Versorgungsstrukturen & Qualitätssicherung

  • DMP (Disease-Management-Programme): Entfall der BAS-Zulassung und Programmkostenpauschale (Kürzung des BAS-Aufwands um die Hälfte); Kassen verpflichtend zum Angebot und Vertragsschluss angehalten.
  • Zuzahlungsbefreiung: Entfall der Chronikerbescheinigung in bestimmten Fällen; längere Befreiungszeiträume.
  • Krankenhaus & Pflege: Streichung diverser Nachweise und Berichte (zum Beispiel Pflegepersonal-Datenübermittlung in der Psychiatrie, Voraufenthalts-Recherche, Extremkostenbericht).
  • Qualitätssicherung: Einführung von „Once-Only“-Prinzip und zentraler Datenannahmestelle („One-Stop-Shop“) inkl. Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Qualitätsverträge für Krankenhäuser werden freiwillig.

Fehlverhaltensbekämpfung (Anti-Betrug)

  • Einbindung aller Akteure: verpflichtende Beteiligung der Kassen-Landesverbände und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Datenaustausch & KI: Pflicht zur Datenübermittlung zwischen Prüfstellen inklusive expliziter Erlaubnis für den Einsatz von KI.
  • Betrugspräventionsdatenbank: GKV-Spitzenverband muss Konzept auf Basis eines externen Gutachtens vorlegen.

Mitgliedschaftsrecht (Asylbewerberleistungen)

  • Begriffsvereinheitlichung: Klarstellung des „anderweitigen Anspruchs auf Absicherung“.
  • Beendigung der Mitgliedschaft: Automatische Beendigung bestimmter obligatorischer Anschlussversicherungen, um Beitragsschulden bei Personen mit Anspruch auf Asylbewerberleistungen zu vermeiden.
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