Über einen Änderungsantrag wurden die Apotheken im Rahmen des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) zur Durchführung von venösen Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken berechtigt. Allerdings müssen die Apotheker:innen dafür zuvor eine ärztliche Schulung absolvieren. Die vorgegebene Frist zur Erarbeitung des Curriculums ist gestern abgelaufen – doch die Schulung ist noch nicht finalisiert.
Bis zum 2. November sollte die Bundesapothekerkammer (BAK) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) ein Mustercurriculum für die ärztlichen Schulungen zur Durchführung von venösen Blutentnahmen in Apotheken erstellt haben. Die Frist ist gestern abgelaufen. „Wir sind noch in der Abstimmung mit der BÄK und können uns zum laufenden Prozess nicht äußern“, erklärt eine Abda-Sprecherin auf Anfrage.
In der Schulung sollen Apotheker:innen die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von venösen Blutentnahmen erwerben.
Insbesondere sollen Kenntnisse zur Aufklärung und Anamnese vermittelt werden, einschließlich der Feststellung der Befindlichkeit zum Ausschluss von Umständen, aufgrund derer eine venöse Blutentnahme nicht durchgeführt werden sollte. Außerdem soll auch die Einholung der Einwilligung der Person thematisiert werden.
Lerninhalte sollen zudem die Hygiene bei einer venösen Blutentnahme sowie der Umgang mit eventuellen Komplikationen sein. Darüber hinaus sollen auch die relevanten rechtlichen Vorschriften, insbesondere zu den Patientenrechten im Zusammenhang mit venösen Blutentnahmen, erläutert werden.
Apotheker:innen, die die Schulung erfolgreich absolviert haben, dürfen die Entnahme unter Aufsicht an Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP) delegieren, sofern diese ebenfalls eine Schulung abgeschlossen haben. Die Aufklärung, Anamnese und die Einholung der Einwilligung obliegen allerdings weiterhin der/dem Apotheker:in.
Die Schulung der PhiP muss dabei die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entnahme von venösem Blut, Kenntnisse zur Hygiene bei einer venösen Blutentnahme sowie Kenntnisse zum Umgang mit Komplikationen, die bei einer venösen Blutentnahme auftreten können, beinhalten.