Apothekenreform
Blutabnahme: BAK und BÄK noch „in Abstimmung“ 03.11.2026 13:46 Uhr
Berlin -
Über einen Änderungsantrag wurden die Apotheken im Rahmen des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) zur Durchführung von venösen Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken berechtigt. Allerdings müssen die Apotheker:innen dafür zuvor eine ärztliche Schulung absolvieren. Die vorgegebene Frist zur Erarbeitung des Curriculums ist gestern abgelaufen – doch die Schulung ist noch nicht finalisiert.