Appell an die Länder

Preis: Notfallreform umgeht Apothekenpflicht

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Berlin -

Das den Ärzten per Notfallversorgungsreformgesetz zugesprochene, eingeschränkte Dispensierrecht ist den Apotheken ein Dorn im Auge. Die Abda warnt, dass dies negative Folgen für die Therapiesicherheit haben könnte.

„Das im Gesetzentwurf angelegte ärztliche Dispensierrecht lehnen wir strikt ab und fordern dringend eine Korrektur“, machte die Abda bereits in ihrer Stellungnahme deutlich und forderte einen Stopp der Reform durch die Länder. „Aus gutem Grund sind Apothekerinnen und Apotheker die letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln. Apothekerinnen und Apotheker haben hier auf Grund Ihrer Ausbildung eine hohe Verantwortung für die Abgabe und richtige Einnahme und Dosierung von Arzneimitteln. Das ist unser einzigartig wichtiger Beitrag für die Therapiesicherheit der Menschen in unserem Land“, so Abda-Präsident Thomas Preis.

„Das zwischen Apotheker- und Ärzteschaft etablierte Vier-Augen-Prinzip ist ein zentrales Element, um dem Fehl- und Missgebrauch von Medikamenten entgegenzuwirken. Die Apothekenpflicht stellt diese Schutzfunktion sicher. Sie kann ihre Wirkung aber nicht entfalten, wenn sie im ärztlichen Notdienst – wie jetzt geplant – umgangen wird“, macht Preis des Weiteren deutlich. Das Gesetz schaffe zudem Parallelstrukturen, denn die flächendeckenden Notdienste funktionieren. „Es gibt also gar keinen Grund, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden.“

Nächste Station: Bundesrat

Nachdem der Bundestag das Gesetz bereits beschlossen hat, wird es am 4. November im Gesundheitsausschuss diskutiert. Am 20. November soll es dann auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen.

„Mit Blick auf das Bundesratsverfahren fordern wir die Bundesländer auf, uneingeschränkt für eine Beibehaltung der Apothekenpflicht einzutreten. Zu bedenken ist auch, dass die Regelungen erhebliche wirtschaftliche Negativ-Folgen für die Apotheken haben können“, mahnt Preis. Wenn die Akutverordnungen im Notdienst wegfielen, wäre dieser künftig weniger wirtschaftlich tragbar.

„Wenn dadurch dann weitere Notdienste durch eventuelle Apothekenschließungen wegfallen sollten, hätte dies spürbare Folgen für die lokale Versorgung der Patientinnen und Patienten“, so Preis abschließend.

Zustimmung vom BVDAK

Auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) schließt sich dieser Argumentation an. „Insbesondere spricht sich der BVDAK entschieden gegen die vorgesehenen Regelungen zum ärztlichen Dispensierrecht aus und fordert, die Apothekenpflicht uneingeschränkt beizubehalten. Nur so lässt sich ein grundlegender Systembruch verhindern“, heißt es vom Verband.

Die Bundesländer müssten sich nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck für den Erhalt der Apothekenpflicht einsetzen. „Wird zusätzlicher Handlungsbedarf bei der Arzneimittelversorgung im Notdienst festgestellt, darf dies nicht durch eine grundlegende Aufweichung der Apothekenpflicht beantwortet werden. Vielmehr sollte eine systemgerechte und eng begrenzte Lösung geprüft werden. Diese könnte eine zeitlich und sachlich eindeutig definierte Direktanwendung von Arzneimitteln des Sprechstundenbedarfs ermöglichen, ohne durch die Abgabe ganzer Packungen durch Ärzte eine Parallelversorgung zur öffentlichen Apotheke zu schaffen“, schlägt der Verband stattdessen vor.

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