Mitte Oktober hat der Bundestag die Notfallreform beschlossen – inklusive eines eingeschränkten ärztlichen Dispensierrechts im Notdienst. Während die Abda die Regelung strikt ablehnt und eine Korrektur durch die Länder fordert, sehen mehrere Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in dem Dispensierrecht einen Nutzen für die Versorgung der Patient:innen.
„Gewachsene Zuständigkeitsgrenzen müssen sich an ihrem Nutzen für die Versorgung messen lassen“, argumentiert die KV Saarland (KVS). Wo sie eine rechtzeitige Behandlung erschweren, müssten sie entsprechend verändert werden. „Eine Notfallreform, die diesen Namen verdient, darf an überkommenen Vertriebsstrukturen und berufsständischen Abwehrreflexen nicht scheitern.“
Insbesondere bei immobilen, hochbetagten und alleinlebenden Menschen, die im ärztlichen Notdienst zu Hause oder im Pflegeheim behandelt werden, zeige sich der Nutzen der Neuregelung deutlich. Denn wer aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch benötige, könne auch die nächste Notdienstapotheke nicht selbst aufsuchen. Angehörige oder andere Unterstützung stünden nicht immer selbstverständlich zur Verfügung. „Ein Rezept in der Hand und eine geöffnete Apotheke in mehreren Kilometern Entfernung ergeben noch keine gesicherte Arzneimittelversorgung“, kritisiert die KVS. Das erforderliche Medikament müsse rechtzeitig bei der Patientin oder beim Patienten ankommen.
„Wenn man von Seiten der Apotheker einen erleichterten Zugang zur Gesundheitsversorgung vom Gesetzgeber durch die Möglichkeit zur Impfung und neuer Beratungsleistungen erhalten hat, erscheint es nur noch befremdlich, wenn man jetzt den Ärzten das Dispensierrecht im Notdienst mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt“, so die KVS.
Mit seiner Entscheidung, die Abgabemöglichkeit von Medikamenten auch auf die aufsuchende Versorgung zu erstrecken, habe der Gesetzgeber eine „sachgerechte Entscheidung zugunsten der Patienten“ getroffen, zu der die Politik jetzt auch stehen müsse.
Auch die Vorstände der KV Baden-Württemberg (KVBW) sehen in dem Dispensierrecht im Notdienst einen klaren Vorteil für die Patient:innen, insbesondere bei Hausbesuchen in ländlichen Regionen mit weiten Wegen zur nächsten Notdienstapotheke oder für die Versorgung von Patient:innen im Pflegeheim. „Dieses Dispensierrecht durch Ärzte, wie es in vielen Ländern der Welt besteht, ist eine gute Sache“, so die Vorstände der KVBW. „Sturm läuft hiergegen der Interessensverband der Apotheker, der seine wirtschaftlichen Interessen gefährdet sieht.“
„Schon heute werden in den Arztpraxen jeden Tag seitens der Ärztinnen und Ärzte Verordnungen für Medikamente ausgestellt. Dabei gehört es zur Aufgabe der medizinisch ausgebildeten Ärzte, auch Dosis und Einnahmeform der Medikamente den Patienten zu erläutern“, so Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der KVBW. „Risiken für die Patientensicherheit bestehen nicht und sind daher auch im Bereitschaftsdienst nicht zu erwarten. Ganz anders sieht das jedoch aus, wenn – wie ebenfalls beschlossen – künftig nicht medizinisch ausgebildete Apotheker auf einmal Untersuchungen und Behandlungen durchführen, die klar in ärztliche Hand gehören.“
„Ich selbst habe über viele Jahre hinweg viele Dienste im Rahmen des Bereitschaftsdienstes übernommen. Häufig ist es dabei vorgekommen, dass die ärztliche Versorgung zwar ausgezeichnet funktioniert hat, die Patienten aber in der Nacht oder an den Wochenenden und Feiertagen keine Möglichkeit hatten, in die nächste Apotheke zu kommen, um das erforderliche Medikament zu holen. Wenn unsere Ärztinnen und Ärzte nun die wichtigsten Medikamente an die Patienten geben können, damit die Zeit bis zum nächsten Werktag überbrückt werden kann, ist das im Sinne der Patienten sehr zu begrüßen“, so auch die Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt.
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