Apotheker schreibt an BMG: „Die Trödelei ist ein Skandal“ Patrick Hollstein, 08.01.2021 10:54 Uhr
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Wo bleiben die Coupons? Patienten und Apotheker warten auf die Berechtigungsscheine der Kassen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Eigentlich sollten Risikopatienten ab dieser Woche weiter mit FFP2-Masken versorgt werden. Doch die Coupons der Krankenkassen lassen auf sich warten. Viele Kollegen haben sich bevorratet und müssen nun zusehen, wie sie einstweilen ihre Kunden versorgen. Dr. Thomas Wellenhof hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angeschrieben und eine ernüchternde Antwort erhalten. Er ist frustriert, wie schlecht das System funktioniert.
Laut Verordnung haben Menschen über 60 Jahre sowie Risikopatienten seit dem Jahreswechsel einen Anspruch auf Versorgung mit FFP2-Masken. Bis Ende Februar können sechs Stück bezogen werden, bis Mitte April noch einmal dieselbe Anzahl. Den erforderlichen Berechtigungsnachweis sollen sie in Form eines Coupons von ihrer Krankenkasse zugeschickt bekommen. Die erste Runde mit drei Gratismasken lief am 6. Januar aus.
Doch viele Kassen haben noch gar nicht mit dem Versand begonnen – und viele Versicherte werden sich noch Wochen gedulden müssen. Die DAK etwa plant drei Tranchen: Zuerst werden Personen ab 75 Jahren angeschrieben, anschließend Personen ab 70 Jahren und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren sowie zuletzt alle Versicherten ab 60 Jahren. „Der Versand wird sich voraussichtlich bis in den Februar erstrecken“, schreibt die Kasse unter Verweis darauf, dass die ausgegebenen FFP2-Masken keine Leistung der Krankenkassen sind und dass die Gutscheine von der Bundesdruckerei geliefert werden müssen.
Ähnlich sieht es bei anderen Kassen aus: Wellenhofer und seine Kollegen haben die Geschäftsstellen abtelefoniert und herausgefunden, dass einige Kassen erst Mitte des Monats oder sogar noch später überhaupt mit dem Versand beginnen wollen.
Also hat der Inhaber der Bahnhof-Apotheke in Freilassing das BMG angeschrieben und sich erkundigt, ob die Bezugsscheine von der Bundesdruckerei an die Krankenkassen geliefert wurden, wann mit dem Versand an die berechtigten Patientengruppen zu rechnen ist, wie bei Privatversicherten verfahren wird und ob es einen Termin, zu dem der Versand verbindlich erfolgt sein muss.
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