Medi-Markt sammelt Masken-Coupons Alexander Müller, 11.01.2021 10:35 Uhr
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Der Homecare-Anbieter Medi-Markt bietet an, die FFP2-Masken über Apotheken direkt auszuliefern, Patienten sollen ihre Coupons schicken. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Die zweite Phase der Verteilung von FFP2-Masken ist wirtschaftlich attraktiver als die pauschal vergütete Abgabe im Dezember. Kein Wunder, dass das Geschäft Dritte auf den Plan ruft. Der Homecare-Anbieter Medi-Markt wirbt damit, die Masken über Apotheken zu besorgen und zuzahlungsfrei an die Versicherten nach Hause zu liefern. Doch es gibt Zweifel, ob das rechtlich zulässig ist.
Medi-Markt ist ein Direktlieferant für Hilfsmittel und will jetzt im Masken-Geschäft mitmischen: „Sichern Sie sich und Ihren Angehörigen Ihre FFP2-Masken – ohne Eigenbeteiligung“, heißt es in einem Werbeschreiben. Der Beschluss des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Anspruch auf die Masken „sorgt schon jetzt für lange Wartezeiten vor den Apotheken“ und „viele Apotheken haben bereits alle Masken verteilt“, behauptete Medi-Markt in einem Schreiben kurz vor dem Jahreswechsel.
Das Angebot des Direktlieferanten: Die Zuzahlung der Versicherten in Höhe von 2 Euro entfällt und die beiden Maskenpakete werden in zwei Tranchen automatisch geliefert – die erste im Januar, die zweite ab dem 16. Februar. Die Vorteile laut Medi-Markt: „Sie bleiben in Ihrer sicheren, häuslichen Umgebung. Keine Wartezeiten vor und in der Apotheke. Kontaktlose und sichere Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause.“
Damit die Masken geliefert werden, sollen die Risikopatienten das Anschreiben ihrer Krankenkasse sowie die beiden Berechtigungsscheine an Medi-Markt schicken. Ein Rückumschlag liegt schon bei. „Wir sind Ihr Bote und leiten Ihren Wunsch an eine Apotheke aus unserem Kooperationsnetzwerk weiter“, heißt es im Schreiben. Der Direktlieferant arbeitet nach eigenen Angaben mit „namhaft anerkannten Servicepartnern und Apotheken“ zusammen.
Weil das BMG explizit die Apotheken mit der Verteilung der FFP2-Masken beauftragt hat, benötigt Medi-Markt Kooperationspartner. Laut automatischer Ansage in der Hotline besteht eine „Zusammenarbeit mit einer namhaften Apotheke“. Im Anschreiben ist von einem Kooperationsnetzwerk die Rede. Und auf Nachfrage beim Unternehmen heißt es, alle Apotheken könnten teilnehmen. Diese müssen allerdings zusagen, dass sie auf die Zuzahlung verzichten.
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