1 Euro mehr für Impfstoffe

Abda: „Bei weitem nicht ausreichend“

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Berlin -

1 Euro mehr je Vial gibt es künftig für die Auslieferung der Corona-Impfstoffe, die Abda hatte einen Nachschlag von 11,50 Euro gefordert – und gibt sich zufrieden.

Mit der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) war der Abda die Möglichkeit eingeräumt worden, den Aufwand bei der Auslieferung der Impfstoffe zu belegen. Dem war man nachgekommen und hatte rund 100 Apotheken detaillierte Protokolle anfertigen lassen. Auf dieser Grundlage kam die Abda zu dem Ergebnis, dass eine Vergütung von „mehr als 18,08 Euro netto“ erforderlich sei. „Wir fordern eine dementsprechende Anpassung der Höhe der Vergütung und einen Ausgleich der Unterdeckung aus der Vergangenheit.“

Dem ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht gefolgt, hat aber zumindest einen Euro obendrauf gelegt: Laut Referentenentwurf zur neuen ImpfV soll es künftig 7,58 statt 6,58 Euro geben. Auch die Staffelpreise für die Belieferung von Betriebsärzt:innen werden um 15 Prozent angehoben. Inkrafttreten soll die neue Vergütung ab 12. Juli.

Laut Abda ist dies ein „Schritt in die richtige Richtung, der aber bei weitem noch nicht ausreichend ist“. Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Die Vergütung ist auch mit der Anhebung um einen Euro für die Apotheken noch nicht kostendeckend. Aber zumindest erkennt der Entwurf an, dass die derzeitige Vergütung unzureichend ist.“ Sie weist darauf hin, dass sich die Apotheken jede Woche den Impfstofflieferungen, die sie erhalten, neu anpassten und dabei einen hervorragenden Job in der Pandemie-Bekämpfung machten. „Alle Details mit den Arztpraxen vor Ort zu klären und die Versorgung zu organisieren – von der Bestellung über die Quotierung bis zur tatsächlichen Auslieferung – ist personalintensiv und zeitaufwendig. Aufgrund der kleinteiligen Versorgungsstruktur mit inhabergeführten Apotheken ist die Logistik dabei gleichzeitig besonders effizient und flexibel.“

Konkrete Forderungen verknüpft Overwiening mit ihrer Kritik nicht. Diskussion mit dem BMG wird es wohl auch nicht mehr geben: Mit der Novellierung wird auch die Überprüfung des Honorars auf der Grundlage von Zahlen aus der ImpfV gestrichen.

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