Vergütung für Impfstoffe

Auch wegen Großhandel: Abda bleibt bei 18,08 Euro

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Berlin -

Die Abda bleibt bei ihrer Forderung nach einer Erhöhung der Vergütung für die Auslieferung der Impfstoffe auf 18,08 Euro je Vial. Begründet wird dies mit dem Aufwand, auch im Zusammenhang mit der Abrechnung für den Großhandel.

Dass die Auslieferung des Impfstoffs „für [...] die abgebenden Apotheken wirtschaftlich zu gestalten“ sei und das Honorar entsprechend angehoben werden müsse, habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) richtig erkannt, schreibt die Abda in ihrer Stellungnahme zur Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV). Die jetzt vorgesehene Erhöhung um 1 Euro auf 7,58 Euro netto sei allerdings deutlich zu niedrig, um dieses Ziel zu erreichen. Den Handlungsbedarf habe man auch mit der am 17. Mai vorgelegte Dokumentation der durchschnittlichen Kosten der Impfstoffversorgung belegt – die Kosten liegen demnach mit 18,08 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial „sehr deutlich“ über der im Entwurf festgelegten Höhe. „Eine (zumindest teilweise) Kompensation der seit Festlegung der Entgeltung aufgelaufenen kumulierten Kostenunterdeckung wird noch viel weniger erreicht.“

Laut Abda ist die Versorgung der Praxen mit Covid-19-Impfstoffen weiterhin durch sich wöchentlich ändernde Umgebungsbedingungen gekennzeichnet. „Damit gibt es weiterhin jede Woche Anpassungen in Arbeitsabläufen und erheblichen Kommunikations- und Abstimmungsbedarf mit Ärzten und Großhändlern.“ Aufgrund der geringen Planbarkeit und der hohen wöchentlichen Volatilität lasse sich die Impfstoffversorgung nicht verlässlich mit anderen Aktivitäten in der Apotheke kombinieren. Zudem sei für den August zu erwarten, dass mit Moderna der vierte Impfstoff in die ambulante ärztliche Versorgung eingebacht werde – mit entsprechendem Umstellungsaufwand.

Kurzum: Der Aufwand der Apotheken habe bisher nicht abgenommen. „Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Abda ihre Forderung nach Anhebung der Apothekenvergütung auf 18,08 Euro zzgl. USt. je Durchstechflasche, mindestens aber auf einen den jetzt vorgesehenen Wert von 7,58 Euro zzgl. USt. deutlich übersteigenden Betrag.“

Schon die – teils rückwirkenden – Änderungen der Vergütungen von Großhandel und Apotheken mit unterschiedlichen Stichtagen führe zu erheblichem Mehraufwand in der Abrechnung bei den Rechenzentren. „Da die Abrechnung der Großhandelsvergütung aber über die Apotheken erfolgt, ist eine Kostenbelastung der Apotheken durch die der Vergütung des Großhandels dienenden Änderungen zu erwarten, so dass diese letztlich von den öffentlichen Apotheken zu finanzieren ist. Auch vor diesem Hintergrund wäre eine Anpassung (Erhöhung) der Apothekenvergütung (nachträglich) zum 1. Juli 2021 folgerichtig.“

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