Impfstoffe für Arztpraxen

7,58 Euro je Vial: Apotheken bekommen mehr Geld

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Berlin -

Apotheken sollen für die Belieferung von Arztpraxen künftig mehr Geld bekommen: Statt 6,58 Euro sollen sie künftig 7,58 Euro je Vial erhalten. Dies sieht der Entwurf für eine Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) vor. Auch bei der Belieferung von Betriebsärzt:innen ändern sich die Staffelpreise.

Die Apotheken sollen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) 15 Prozent mehr Geld für die Auslieferung von Corona-Impfstoff erhalten. Entsprechend wird der bisherige Betrag von 6,58 Euro auf 7,58 Euro je Vial angehoben. Dasselbe gilt für die Staffelpreise bei der Belieferung von Betriebsärzt:innen, sie ändern sich wie folgt:

  • 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche,
  • 4,92 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe der 101. bis 150. Durchstechflasche und
  • 2,52 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe ab der 151. Durchstechflasche.

Laut BMG entstehen dem Bund dadurch Mehrausgaben in Höhe von rund 135.000 Euro je eine Million Impfdosen zuzüglich Umsatzsteuer. Die Neuregelung soll ab 12. Juli in Kraft treten.

Die Abda hatte dem BMG eine Aufstellung der tatsächlichen Aufwände übermittelt, die den Apotheken bei der Belieferung von Covid-19-Impfstoffen entstehen. „Um insbesondere den Aufwand der Apotheken besser zu vergüten, der notwendig ist, um eine zeitlich flexible Impfstoffbelieferung von Ärztinnen und Ärzten, auch außerhalb der regulären ffnungszeiten, zu gewährleisten, wird die Apothekenvergütung um 15 Prozent erhöht. Hierdurch können ggf. anfallende Überstundenzuschläge für das Apothekenpersonal besser finanziert werden.“

Auch der Großhandel kann sich freuen: Die ursprünglich für 1. Juli vorgesehene Absenkung der Vergütung wird noch einmal verschoben, und zwar auf den 19. Juli. Dadurch rechnet das BMG ebenfalls mit rund 150.000 Euro Mehrkosten zuzüglich Umsatzsteuer je eine Million Impfdosen.

Bis Ende Mai erhielten die Großhändler je abgegebener kühlpflichtiger Durchstechflasche 9,65 Euro und je abgegebener ultra- oder tiefkühlpflichtiger Durchstechflasche 11,55 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Vergütung war bereits um einen Monat verlängert wortden. Ab dem 31. Mai sank dieser Betrag nicht wie zunächst geplant auf 6,55 Euro netto, sondern zunächst auf 8,60 Euro. Dieser Betrag sollte bis Ende Juni gelten, wird nun aber erneut verlängert. Ab dem 19. Juli können über die Apotheken nur noch 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet werden.

Zusätzlich gibt es für das selbst beschaffte Impfbesteck und -zubehör weiterhin 1,65 Euro je Durchstechflasche.

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