Nach jahrelanger Hängepartie hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) anerkannt, dass Hersteller von Botanicals nicht mit unbewiesenen gesundheitsbezogenen Aussagen werben dürfen. Auch wenn die Übergangsregelung nicht gekippt wurde, stärkt das Urteil die Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) freut sich über die Entscheidung.
„Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH als wichtigen Schritt für eine gute und richtige Information zu Gesundheitsaussagen von Stoffen und Präparaten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern“, teilt ein Sprecher mit. „Wir setzen uns als BPI seit vielen Jahren kontinuierlich dafür ein, dass die Europäische Kommission, die seit 2010 auf Eis gelegte Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben (sogenannte Health Claims) für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, auch Botanicals genannt, endlich wieder aufnimmt.“
Er liefert auch Zahlen mit: Allein im Jahr 2024 seien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 24.259 Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nach § 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEM-V) angezeigt. Im Vergleich dazu betrug im Jahr 2012 die Zahl der Anzeigen nur 5125.
„Dies ist ein Beweis für die zunehmende Marktbedeutung, mit der auch ein erhöhter Bedarf an Aufklärung und Verbraucherschutz einhergeht. Allerdings sind durch die Aussetzung der Bewertung der Health Claims seit 2010 viele pflanzliche NEM auf dem Markt, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit gesundheitsbezogene Werbeaussagen nicht nachprüfen und für sich bewerten können. Die Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Bewertungen ist überfällig, ein geltender Rechtsrahmen mit klaren Regelungen ist längst vorhanden. Für einen guten Verbraucherschutz muss die EU-Kommission endlich handeln und geltendes Recht auch umsetzen.“
Zudem sei für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht klar erkennbar, ob es sich um ein NEM oder ein Arzneimittel handele und warum Werbeaussagen für Arzneimittel und Botanicals/NEM unterschiedlich und wie diese zu bewerten seien. „Oft werden NEM zur Therapie von Krankheiten eingesetzt, obwohl sie als Lebensmittel ‚nur‘ zur Gesunderhaltung und nicht zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden sollen.“
„Für eine gute Gesundheitskompetenz aller Bürgerinnen und Bürger und einen sicheren Verbraucherschutz benötigen wir hier eine klare Abgrenzung bei den Health Claims für eine transparente Verbraucherinformation, die hoffentlich bald erfolgt.“