Opella darf für Allegra (Bilastin) nicht mit der Erklärung „macht nicht müde“ werben. Denn in der Fachinformation für die Allergietabletten werden Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen beschrieben. Laut Wettbewerbskammer des Landgerichts Frankfurt (LG) war die Werbung daher irreführend. Der Claim wurde bereits angepasst – um einen Buchstaben.
Allegra ist seit 2024 auf dem Markt und war einer der erfolgreichsten OTC-Switches der vergangenen Jahre. Das Antihistaminikum wird zur Bekämpfung allergischer Symptome eingesetzt, zum Beispiel bei Heuschnupfen oder Nesselsucht. In der Fachinformation wird aufgeführt, dass Schläfrigkeit eine häufige und Müdigkeit eine gelegentliche Nebenwirkung sein können.
Auf seiner Webseite bewarb der Hersteller das Medikament unter anderem mit der Aussage „Allergietabletten, die nicht müde machen“. Dazu gab es den Hinweis, dass die Einnahme „nicht sedierend“ wirke und dass „Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien mit vergleichbarer Häufigkeit wie unter Placebo“ aufgetreten seien.
Im Eilverfahren gab das LG dem Eilantrag eines Selbstkontrollvereins nach mündlicher Verhandlung statt: Aufgrund der anderslautenden Angaben in der Fachinformation, wonach Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen aufgeführt werden, sei die Aussage „macht nicht müde“ irreführend.
Die Behauptung werde auch nicht durch den Hinweis auf die durchgeführten Studien gestützt. Der bloße Vergleich mit einer Personengruppe, der ein Placebo verabreicht wurde und die ein vergleichbares Ausmaß an Müdigkeit beschrieb, reiche dafür nicht aus. Vielmehr hätte positiv bewiesen werden müssen, dass die Einnahme der Allergietabletten tatsächlich nicht zur Somnolenz oder Ermüdung führe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Opella hat aber bereits reagiert und die Werbung angepasst: „Macht nicht müder“, heißt es jetzt. Die Aussage der Fußnote ist aber im Wesentlichen dieselbe geblieben, nur dass jetzt zusätzlich auf eine ältere Publikation hingewiesen wird.
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