„Klare Abgrenzung zu Arzneimitteln“

Botanicals: BPI lobt EuGH-Urteil 30.04.2025 14:48 Uhr

Berlin - 

Nach jahrelanger Hängepartie hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) anerkannt, dass Hersteller von Botanicals nicht mit unbewiesenen gesundheitsbezogenen Aussagen werben dürfen. Auch wenn die Übergangsregelung nicht gekippt wurde, stärkt das Urteil die Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) freut sich über die Entscheidung.