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Sterbehilfe-Prozess: Arzt freigesprochen

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Berlin -

Ein Berliner Arzt ist in einem Prozess um Sterbehilfe freigesprochen worden. Der 68-Jährige habe einer 44 Jahre alten und unheilbar kranken Patientin bei ihrem Suizid geholfen, sich dabei aber nicht strafbar gemacht, entschied das Landgericht. Dem Arzt sei kein „aktives Tun“ nach Eintritt der Bewusstlosigkeit der Patientin vorzuwerfen. Auch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen sei nicht strafbar gewesen. „Der Patientenwille ist zu achten“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 18.000 Euro wegen versuchter Tötung auf Verlangen, die Verteidigung Freispruch beantragt.

Der damalige Hausarzt hatte die Patientin im Februar 2013 auf ihren Wunsch hin bei ihrem Suizid unterstützt und ihr ein starkes
Schlafmittel verschrieben. Die Frau litt seit ihrer Jugend an einer chronischen, nicht heilbaren und schmerzhaften Reizdarmerkrankung. Sie hatte mehrfach versucht, sich das Leben zu nehmen.

Unumstritten war im Prozess, dass die 44-Jährige die tödliche Dosis allein einnahm. Kurz danach hatte sie ihren Arzt per Handy-Nachricht informiert. Er fand die Frau nach eigenen Angaben in einem tiefen Koma vor und sah in den folgenden Stunden mehrfach nach ihr. Sie starb etwa drei Tage nach der Einnahme einer laut Gutachten mehrfach tödlichen Dosis.

Aktive Sterbehilfe ist hierzulande verboten, die Hilfe bei der Sebsttötung hingegen nicht. Zulässig ist zum Beispiel, ein tödliches Medikament bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt. Auch passive Sterbehilfe wie der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen ist erlaubt. Strafbar ist es in Deutschland jedoch, Sterbehilfe als Dienstleistung anzubieten.

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