Ein Mädchen wird durch ein heimlich untergemischtes Rheumamedikament beinahe umgebracht. Weshalb ihre Eltern und ihre Halbschwester angeklagt wurden – und wie das Verfahren ausgegangen ist.
Nach einer beinahe tödlichen Medikamentenvergiftung eines Mädchens aus Treuen im Vogtland sind die Eltern zu Bewährungsstrafen von anderthalb und zwei Jahren verurteilt worden. Eine mitangeklagte Halbschwester wurde freigesprochen, wie das Landgericht Zwickau mitteilte.
Der damals minderjährigen Tochter war von Januar bis Mai 2020 heimlich ein Rheumamedikament der Mutter in ihr Essen und Trinken gemischt worden. Wer dies genau tat, habe nicht geklärt werden können.
Laut einem Gerichtssprecher handelte es sich um Methotrexat (MTX). Wegen des sich über Wochen hinweg verschlechternden Gesundheitszustands kam es nach Gerichtsangaben zu mehreren Arztbesuchen. Erst ein Notarzt stellte aber fest, dass sich das Mädchen kurz vor der letalen Phase befand. Mediziner hätten es nur knapp retten können.
Die Eltern wurden wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Sie legten laut Gericht am Ende der Beweisaufnahme ein Geständnis ab. Dem Urteil habe eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zugrunde gelegen. Die Halbschwester wurde freigesprochen, weil sie keine sogenannte Garantenpflicht für das Opfer hatte.
Nach Angaben des Gerichts ist die Geschädigte inzwischen volljährig und wohnt nicht mehr im Haushalt der Angeklagten. Sie hatte im Prozess eine Aussage verweigert. Ob sie dauerhafte Schäden durch die Tat davongetragen hat, habe das Gericht deswegen nicht klären können.
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