460 AvP-Apotheken bekommen ihr Geld vorab Alexander Müller, 07.01.2021 09:49 Uhr
-
AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos gewährt einigen Apotheken Aussonderungsrechte. Foto: White & Case
Berlin - AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos gewährt bestimmten Apotheken Aussonderungsrechte. Insgesamt etwa 460 Offizin- und Krankenhausapotheken kommen damit vorzeitig an ihr Geld, wie Hoos gegenüber APOTHEKE ADHOC bestätigte. Hintergrund sind individuelle Vertragskonstellationen.
So gut wie alle von der Pleite des Rechenzentrums betroffenen Apotheken haben im Insolvenzverfahren solche Aussonderungsrechte geltend gemacht. Sie fordern ihre Ansprüche aus der Rezeptabrechnung zurück. Doch aufgrund der vertraglichen Situation können diese Forderungen im Großteil der Fälle nicht aus der Insolvenzmasse herausgelöst werden. Diese Frage könnte allerdings noch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung werden.
Nun teilte Hoos gegenüber zahlreichen Apotheken mit, dass er die Aussonderungsrechte an noch nicht eingezogenen Rezeptforderungen anerkannt habe und auch die Krankenkassen entsprechend informiert worden seien. „Es handelt sich bei den Offizinapotheken (etwa 310) um solche mit den schon häufiger angesprochenen Zusatzvereinbarungen. Darüber hinaus sind etwa 150 Krankenhausapotheken mit bestimmten Fallkonstellationen betroffen“, erklärte Hoos gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Nicht bekannt ist, welche Summe nun vorzeitig ausgezahlt wird. Dies lässt sich allenfalls grob überschlagen: 200 Millionen Euro aus der Rezeptabrechnung liegen noch bei den Krankenkassen, diese Forderungen wurden bislang nicht eingezogen. Die Kassen können jetzt an Apotheken mit der entsprechenden Zusatzvereinbarung direkt auszahlen. Wenn 500 von insgesamt 3000 betroffenen Apotheken jetzt bedacht werden, dürfte also ein zweistelliger Millionenbetrag ausgeschüttet werden.
Dass nicht alle Apotheken zwingend gleichbehandelt werden, hatte sich im Insolvenzverfahren schon früher angedeutet. Hintergrund ist, dass AvP die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abrechnungsverträge in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst hatte. Je nach Vereinbarung haben die Apotheken ihre Forderungen gegenüber den Krankenkassen demnach nur unter bestimmten Bedingungen an das Rechenzentrum abgetreten.
Lesen Sie auch
-
AvP-Insolvenzverfahren Hoos strebt Vergleich an, Quote weiter unbekannt »
-
Bankenaufsicht AvP: Schon 2016 „Aufsichtsgespräch“ mit BaFin »
-
Streit um NNF-Beiträge Der Notdienst und die Insolvenz »
-
Staatsanwaltschaft Düsseldorf Untreue: Anklage gegen AvP-Manager »
-
Gutachten des Insolvenzverwalters AvP-Pleite: Alles hängt am Kassenabschlag »
Neuere Artikel zum Thema
- Apomondo, eRixa, Medicheck und Scanacs tun sich zusammen „Apotheker können jetzt Homeoffice machen“ »
- FFP2-Abrechnung Maskengeld: Kontrolle und Gebühren »
- Vom Großhandel zum Rechenzentrum Schreiner wechselt zu Noventi »
Mehr aus Ressort
- FFP2-Masken Bild: Versender teurer als Apotheke »
- wegen Glyphosat-Kursverlusten Investoren klagen gegen Bayer »
- Von Antibiotika bis Vitamine Neue Wirkstoffe und Wirkstärken »
APOTHEKE ADHOC Debatte