Notstandsgesetz

Epidemie-Gesetz: NRW will Ärzte verpflichten

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Berlin -

Die Corona-Krise könnte in NRW zu einer Art Notstands-Gesetz führen, das den Behörden besondere Eingriffsmöglichkeiten gibt. Es soll aber auch Bürgern, Schülern und Studenten das Leben bei einer Epidemie erleichtern. Mittwoch wird der Gesetzentwurf dem Landtag vorgestellt.

Als Reaktion auf die aktuelle Corona-Pandemie und als Vorbereitung für weitere Krankheitswellen hat die Landesregierung einen außergewöhnlichen Gesetzentwurf vorgelegt. In dem Entwurf wird unter anderem das Verpflichten von Ärzten thematisiert. Außerdem sollen die Behörden berechtigt werden, medizinisches Material sicherzustellen. An Haupt- und Realschulen könnten die Abschlussprüfungen dieses Jahr laut dem Gesetzentwurf ausfallen.

Das Kabinett hatte den Entwurf des Gesetzes am Samstag beschlossen, ein 47-seitiges Schreiben samt Begründung ging an die Fraktionen. Nach dpa-Informationen will Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch den Landtag zu den geplanten Maßnahmen unterrichten. Das Gesetz könnte im beschleunigten Verfahren verabschiedet werden. Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs im Überblick:

GRUNDLAGE: Das Gesetz soll bei einer „Epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ greifen. Riefe der Bundestag eine nationale Epidemie aus, würde das logischerweise auch für NRW gelten. Der Landtag kann laut Gesetzentwurf aber auch eine epidemische Lage feststellen – eben nur für das eigene Bundesland. Der Landtag würde die Lage auch wieder aufheben.

KRANKENHÄUSER: Im Falle einer Epidemie wäre das Gesundheitsministerium befugt, Krankenhäuser zur Schaffung von
Behandlungskapazitäten zu zwingen. Die „Beteiligten des Gesundheitswesens“ könnten unter anderem zu bestimmten Untersuchungen verpflichtet werden.

MEDIZINISCHES MATERIAL: Das Gesetz würde die Behörden berechtigen, „medizinisches, pflegerisches und sanitäres Material einschließlich der dazu gehörigen Rohstoffe sowie Geräte“ bei Firmen sicherzustellen – und dann zu einem normalen Preis abzukaufen. Zudem könnte man Firmen verbieten, die Sachen an andere weiter zu geben.

PERSONAL: Die Behörden könnten Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte verpflichten, mit gegen die Epidemie zu kämpfen. Voraussetzung – so der Gesetzentwurf: Die Landesregierung stellt formell einen „erheblichen Mangel“ an Personal fest. Die Chefs der jeweiligen Personen könnten das nur verhindern, indem sie nachweisen, dass zum Beispiel ein Arzt in der aktuellen Lage in seinem Job unverzichtbar wäre.

KOMMUNEN: Den Kreisen und Gemeinden soll das neue Gesetz Beschlüsse im vereinfachten Verfahren ermöglichen. So könnte ein Stadtrat zum Beispiel schriftlich abstimmen, statt zusammen zu treten.

SCHULEN UND UNIS: Das Schulministerium soll berechtigt werden, dieses Jahr das Abschlussverfahren an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen auszusetzen. Sitzenbleiben könnte für dieses Schuljahr abgeschafft werden. Auch die Prüfungsregeln an Unis würden einmalig gelockert. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, dass dies greifen könnte, wenn der Schulbetrieb nicht ab dem 20. April wieder in vollem Umfang aufgenommen werden könnte. Das gleiche gelte für Hochschulen.

VERWALTUNG: Da im Fall einer Epidemie viele Menschen im Homeoffice arbeiten und schwer an Originaldokumente kommen beziehungsweise sie nicht persönlich beim Amt vorlegen können, sollen elektronisch versandte Sachen reichen. Behörden- und Postgänge könnten so vermieden und die Ausbreitung der Krankheit verringert werden.

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf nach eigenen Angaben im Rekordtempo aufgestellt und ihn am Wochenende neben den Fraktionen auch den zuständigen Verbänden zugesandt. Die Regierung baut darauf, dass der Landtag das Gesetz in einem beschleunigten Verfahren verabschiedet – möglicherweise bereits am Mittwoch.

Vergangene Woche hatte der Landtag bereits im Schnellverfahren das Gesetz für den 25 Milliarden Euro-Rettungsschirm der Landesregierung abgesegnet. Mehrere Medien hatten zuvor über den Gesetzentwurf berichtet.

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