Schiedsverfahren

Einigung im Retaxstreit

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Berlin -

Die vierte Runde brachte den Kompromiss: Im Schiedsverfahren zu Retaxationen wurde bei der heutigen Sitzung eine Einigung erzielt. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC haben sich die Vertreter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) und des GKV-Spitzenverbandes unter der Leitung des Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Rainer Hess auf einen Kompromiss verständigt. Die Details des Deals sollen morgen vorgestellt werden.

Aus Verhandlungskreisen heißt es, beide Seiten hätten dem Kompromiss zugestimmt. Demnach wurde keine Seite mit den Stimmen der drei unabhängigen Vorsitzenden überstimmt. Grundsätzlich hätten diese auch mit den fünf Vertretern einer Seite für einen Vorschlag stimmen können. Hess hatte aber früh im Verfahren angekündigt, eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

Details aus der Einigung sollen noch nicht an die Öffentlichkeit. Nur so viel darf verraten werden: Der Kompromiss beinhaltet sowohl Grundsatzklauseln zum Umgang mit Retaxationen als auch die Klärung von Detailfragen.

Zuletzt hatten sich der DAV und der GKV-Spitzenverband am 11. April zur dritten Verhandlungsrunde getroffen. Diese blieb erneut ohne Ergebnis. Bereits bei diesem Termin hatte Hess einen fertigen Schiedsspruch dabei, den beide Seiten vorab auch intern geprüft hatten.

„Es gibt Hoffnung, aber keine Prognose“, sagte Hess noch vor dem vorherigen Treffen im April. Die Anzahl der Sitzungen belege die großen Anstrengungen aller Beteiligten, zu einem Konsens zu finden. Aber die Materie sei nach wie vor kompliziert, hieß es vor fünf Wochen aus der Verhandlungsrunde. Angesichts der Fülle der Retax-Einzelfälle sei es sehr schwierig, in allen Details einen Konsens zu erreichen. Ziel ist daher ein Schiedsspruch, der sowohl vom DAV als auch von GKV-Spitzenverband mehrheitlich anerkannt werden könne.

Im Schiedsverfahren soll es schon dem Gesetzeswortlaut nach um Formfehler gehen. In der Begründung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) heißt es, Apotheker sollten in den Fällen vor Retaxationen „auf Null“ geschützt werden, in denen Versicherte das nach den Regelungen des SGB V abzugebende Arzneimittel erhalten haben. „Dadurch unterscheiden sich diese Fälle von denjenigen, in denen Apotheken anstelle eines Rabattvertragsarzneimittels pflichtwidrig ein anderes Arzneimittel abgeben“, heißt es in der Begründung weiter.

Da Apotheker und Kassen seit Jahren über einen neuen Rahmenvertrag streiten, hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit dem GKV-VSG ein Ultimatum gestellt: „In dem Rahmenvertrag ist erstmals bis zum 1. Januar 2016 zu regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt […].“ Die ABDA hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass an diesen Passus noch ein Halbsatz angefügt wurde: „[...] kommt eine Regelung nicht innerhalb der Frist zustande, entscheidet die Schiedsstelle.“

Sehr schnell war letzten Herbst jedoch klar, dass DAV und GKV-Spitzenverband auf dem Verhandlungsweg keinen Konsens finden konnten. 48 Tage nach dem Auftrag des Gesetzgebers wurden die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Schiedsstelle unter der Leitung von Hess angerufen. Dieser hat jetzt einen Kompromiss gefunden.

Es ist bereits das zweite Mal, dass Hess Kassen und Apothekern zusammenbringt: Bereits 2013 hatte er im Streit um die Festlegung des Kassenabschlags zwischen den Parteien vermittelt und einen umfassenden Kompromiss erreicht, mit dem der Abschlag gleich für mehrere Jahre geregelt wurde.

Zunächst ließen Kassen und Apotheker ihre Klagen in zwei Verfahren zum Abschlag für die Jahre 2009 und 2010 jeweils fallen. Zudem wurde der Zwangsrabatt für die Jahre 2013 bis 2015 festgelegt. Man verständigte sich letztlich ohne Schiedsspruch sogar darauf, den Gesetzgeber um eine Festschreibung des Abschlags zu bitten, was zwischenzeitlich auch erfolgt ist.

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