Wegen Kündigung der Hilfstaxe

Rezepturen: „Jetzt hagelt es Retaxationen“

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Berlin -

Apotheken hatten es bereits befürchtet: Nach der Kündigung der Hilfstaxe hagelt es nun Retaxationen. Der Grund: Die Kassen teilen zur Abrechnung der patientenindividuellen Anfertigungen eine andere Auffassung als der Deutsche Apothekerverband (DAV). Apotheken sollten eine anteilige Abrechnung der benötigten Wirkstoffmengen vornehmen, anstatt den Einkaufspreis der üblichen Abpackung abzurechnen.

Seit Anfang des Jahres gelten für die Abrechnung von Rezepturen die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Die Hilfstaxe dient nicht mehr als Berechnungsgrundlage. Was viele Inhaber:innen seither verunsichert: Wie soll die erforderliche Wirkstoffmenge korrekt abgerechnet werden? Mit den neuen Berechnungen erhöhten sich die Preise für Rezepturen mitunter um das Dreifache.

Hier teilen sich die Meinungen. Die Kassen sind der Auffassung, dass weiterhin eine anteilige Abrechnung richtig sei, der DAV beruft sich hingegen auf die AMPreisV. Diese erlaubt die Abrechnung gemäß „Einkaufspreis der üblichen Abpackung“. Schon zu Beginn des Jahres war klar: Retaxationen sind nicht auszuschließen – auch wenn die Abrechnung nach §§ 4 und 5 AMPreisV den gesetzlichen Regelungen entspricht. So appellierte auch der Berliner Apothekerverein (BAV) an die Apotheken: „Bitte machen Sie sich klar, der DAV befindet sich in einer Konfliktsituation, um eine angemessene Vergütung für die Leistungen der Apotheke zu erreichen. Konflikte sind nicht bequem.“ Weil mit Retaxationen zu rechnen sei, sollen Apotheken, die viele Rezepturen zulasten der GKV abrechnen, entsprechende Rückstellungen bilden, hieß es damals.

Die Krux: Ablehnen dürfen Apotheken die Rezepturherstellung auch nicht. Grundlage ist § 17 Absatz 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) – Stichwort Kontrahierungszwang. Inhaber:innen mussten demnach das Risiko eingehen und bekommen nun die Quittung.

Auch Florian Haustein, Inhaber der Marien Apotheke in Freising, muss einen Verlust von 250 Euro vorerst hinnehmen. „Wir haben Retaxationen über insgesamt elf DIN A4-Seiten der Krankenkasse erhalten. Davon waren auch sieben Kürzungen für Rezepturen dabei“, so der Inhaber. „Ich vermute, dass die Kassen mit alter Software arbeiten und anteilig die Preise festsetzen.“

Was besonders ärgerlich ist: „Die Kürzungen sind nur für Januar dieses Jahres eingetroffen. Wenn ich das hochrechne auf die anderen Monate, wird das eine beträchtliche Summe“, erklärt er.

Abgerechnet habe er nach den Empfehlungen des Verbandes: „Die ganze Packung und nicht anteilig, so wurde es an uns weitergegeben“, so Haustein. Er rechne auch weiterhin seine Rezepturen so ab. „Ich halte mich an die Info des Verbandes. Durch diesen werde ich die Kürzungen prüfen lassen“, erklärt er. „Leider geht es in diesem Bezug überhaupt nicht vorwärts, so dass wir mit weiteren Kürzungen in den nächsten Monaten rechnen.“

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