40 Praxen als Kunden

Defekturverbot: Apotheker verzweifelt

, Uhr
Berlin -

Apotheken dürfen ohne Zulassung keine Rezepturen oder Defekturen für den Sprechstundenbedarf mehr herstellen, so hat es das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Aus Sicht von Ludwig Gierstorfer ist die Entscheidung ein Desaster. Denn er versorgt mit seinen beiden Apotheken in München zahlreiche Praxen, die nun plötzlich mit leeren Händen dastehen. Von Kammer und Verband fühlt er sich im Stich gelassen.

Gierstorfer betreibt in München die St. Anna Apotheke und die Ostbahnhof-Apotheke. Beide Standorte verfügen über große Labore, denn die Rezepturherstellung hat im Betrieb eine lange Tradition: Schon in den 1980er-Jahren belieferte seine Vorgängerin in großem Stil auch Ärztinnen und Ärzte in der ganzen Stadt mit individuellen Zubereitungen.

Heute ist der Apotheker für rund 40 Praxen tätig, von Dermatologen bis zu Zahnärzten sind nach seinen Angaben alle denkbaren Fachrichtungen dabei. Bis zu 200 Spezialitäten stellen er und seine sieben in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeitenden her – querbeet, wie er sagt: Peeling-Lösungen, Spüllösungen, Salben. „Wir sind eine der wenigen Apotheken bundesweit, die sich im Bereich Praxisbedarf einen Namen gemacht haben.“

Das Urteil aus Leipzig ist laut Gierstorfer eine Katastrophe für die Ärztinnen und Ärzte: „Stellen Sie sich nur einmal den Ablauf in den großen Praxen vor: Da sind Termine eng getaktet, Operationen geplant. Und für Anwendungen wie Peelings sind genaue Zeitabstände zu beachten.“

All das sei jetzt akut gefährdet, da die erforderlichen Zubereitungen jetzt für jede Patientin und jeden Patienten individuell angefordert und hergestellt werden müssten. Ganz zu schweigen vom Preis, der deswegen plötzlich bei einem Vielfachen liegt – nicht zuletzt wegen der Abrechnung nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).

Kein Verständnis bei Praxen

Seit Wochen versucht Gierstorfer, den Ärztinnen und Ärzten zu erklären, warum er den Praxisbedarf auf einmal nicht mehr liefern dürfe. Die hätten nämlich bislang keinerlei Informationen etwa von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erhalten. Viel Verständnis gibt es nicht: Denn da er den Praxen keine echte Alternative anbieten kann, ist der Frust mitunter groß. „Liefern könnt Ihr nicht, aber impfen wollt Ihr“, dieser Satz sei ihm schon entgegengehalten worden.

Auch wirtschaftlich trifft das Urteil seine Apotheken hart. „Wir vernichten gerade unsere Bestände“, sagt Gierstorfer. Außerdem kann er nur hoffen, dass er am Ende nicht auch noch wegen des bisherigen Sprechstundenbedarfs retaxiert wird. Und wenn sich nicht schnell eine Lösung findet, könnten perspektivisch zwei Arbeitsplätze gefährdet sein.

Noch sucht der Apotheker mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nach einem Ausweg. So wandte er sich an Kammer und Verband mit der Frage, unter welchen Umständen die Herstellung für Praxen noch möglich ist und wie mit bereits hergestellten Defekturen umzugehen ist. Immerhin gab es zu diesem Zeitpunkt in der Apotheke rund 20 verschiedene Zubereitungen, auf deren Abgabe die behandelnden Praxen warteten.

Doch die Geschäftsstellen konnten ihm keine zufriedenstellenden Antworten liefern, auch weil sich niemand so recht zuständig fühlte: „Fragen wurden weitergereicht, auf andere Ansprechpartner verwiesen oder mit Hinweisen auf Gespräche mit weiteren Institutionen beantwortet.“

Besonders irritierend sei für ihn gewesen, dass der Verband auf Gespräche mit der AOK verwiesen habe. „Unsere Fragestellung betraf primär die arzneimittelrechtliche Zulässigkeit der Herstellung und Abgabe von Defekturarzneimitteln – was soll da die Kasse beitragen?“

Auch der Hinweis, gegebenenfalls auf Fertigarzneimittel auszuweichen, war aus seiner Sicht wenig hilfreich. Das BVerwG habe die Herstellung im Voraus gerade unter dem Gesichtspunkt der Einordnung als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel beurteilt – wenn ein entsprechendes Fertigarzneimittel vorhanden sei, sei es natürlich nicht einfach eine frei wählbare Alternative, daneben dasselbe Arzneimittel noch selbst herzustellen. Oft gebe es auch gar kein entsprechendes Fertigarzneimittel: Emla etwa habe nicht dieselbe Potenz wie die von den Praxen angeforderten Zubereitungen.

Apotheke braucht konkrete Lösung

„Dass eine komplexe Rechtsfrage eine fachkundige Prüfung benötigt, ist selbstverständlich“, sagt Gierstorfer. Aber alle Beteiligten hätten angesichts des jahrelangen Rechtsstreits genügend Zeit gehabt, sich in die Materie einzuarbeiten. Jetzt erst beschäftigten sich die Verantwortlichen mit dem Thema, während seine Apotheken mit einer konkreten Entscheidungssituation konfrontiert seien.

„Für uns ist die Situation alles andere als theoretischer Natur. Wir müssen konkret entscheiden, was mit bereits hergestellten Arzneimitteln geschehen soll, die von Arztpraxen für die Patientenversorgung erwartet werden.“ Eine belastbare fachliche Einschätzung habe man bislang nicht erhalten.

„Wir erwarten ausdrücklich keine Sonderbehandlung und auch keine Bestätigung unserer bisherigen Vorgehensweise“, sagt Gierstorfer. Wenn bestimmte Lieferwege nicht mehr zulässig seien, müsse das klar gesagt werden. „Was wir benötigen, ist lediglich eine fachlich nachvollziehbare, rechtlich belastbare und praktisch umsetzbare Antwort.“

In dieser Woche will er einen weiteren Anlauf unternehmen. Auf Vermittlung des CSU-Landesgruppenchefs Dr. Reinhard Brandl hat er einen Termin bei Professor Dr. Hans Theiss erhalten, der im Gesundheitsausschuss sitzt. Gierstorfer hofft, dass die Politik schnell eine Lösung findet.

Berufsbild wird demontiert

Ein Argument könnten die Kosten sein. Denn nicht nur für die Selbstzahler und die Praxen, sondern auch für die Kassen könnte es deutlich teurer werden. Außerdem warnt er vor Versorgungsengpässen: Die Herstellung für den Praxisbedarf sei auch für zahlreiche kleinere Apotheken im ganzen Land ein Alleinstellungsmerkmal. Als Beispiel nennt er die Abfüllung von Glukose-Monohydrat als Einzelportionen in Pulverbeutel für den oralen Glukosetoleranztest, die seit Jahren flächendeckend aus der Rezeptur kämen.

Ganz bewusst habe der Gesetzgeber in den 70er-Jahren die Belieferung von Ärztinnen und Ärzten als Aufgabe der Apotheken definiert. „Was bleibt denn übrig von unserem Berufsbild, wenn man uns das auch noch wegnimmt? Wir werden Stück für Stück demontiert.“

Jetzt kostenlos weiterlesen!
Einfach anmelden bei APOTHEKE ADHOC plus – komplett kostenfrei.
Weil guter Journalismus unbezahlbar ist.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz