„Immense Problemen in der Versorgung“

Rezepturen: KBV fordert Lösung vom BMG

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Berlin -

Zunehmend bekommen die Praxen mit, welche Probleme das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu Rezepturen für Sprechstunden- und Praxisbedarf mit sich bringt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) drängt auf eine Lösung.

Vor dem Hintergrund erheblicher Versorgungsprobleme bei Rezepturarzneimitteln für den Sprechstunden- und Praxisbedarf hat sich die KBV an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt und eine zeitnahe Anpassung der rechtlichen Vorgaben gefordert. Ziel sei es, den Praxen wieder eine adäquate Behandlung der Patienten mit Rezepturen zu ermöglichen.

In dem Schreiben weist Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner auf die Folgen des Urteils für die ambulante Versorgung hin. Das Gericht hatte im März entschieden, dass Rezepturarzneimittel grundsätzlich nur auf Grundlage einer patientenindividuellen Verschreibung hergestellt werden dürfen. Maßgeblich ist dabei laut Urteil insbesondere der erforderliche Bezug zu einem einzelnen Patienten, der weder bei Verordnungen für den Praxisbedarf noch bei denen als Sprechstundenbedarf gegeben sei.

Für den Versorgungsalltag stelle das Urteil eine Zäsur mit weitreichenden Konsequenzen dar, wie Steiner feststellt. Da zahlreiche in der direkten Patientenversorgung benötigte Arzneimittel nicht dauerhaft oder nicht in geeigneter Form als zugelassene Fertigarzneimittel zur Verfügung stünden, sei die notwendige Versorgung bislang häufig über Rezepturarzneimittel erfolgt, „die auf Grundlage entsprechender Verordnungen über Praxis- oder Sprechstundenbedarf hergestellt wurden“, heißt es in dem Schreiben. Damit hätten insbesondere auch unmittelbar erforderliche Maßnahmen zur Diagnose oder Therapie direkt durchgeführt werden können.

Auch Notfallversorgung betroffen

Steiner zufolge hat das Gerichtsurteil bereits zu immensen Problemen in der Versorgung geführt. Die Auswirkungen seien dabei nicht nur bei üblichen Behandlungen in der Arztpraxis spürbar, sondern auch in der Notfallversorgung und beim ambulanten Operieren. So seien neben ophthalmologischen Rezepturarzneimitteln auch einige Notfallarzneimittel oder Antidote betroffen, für die bislang noch keine Alternativen hätten gefunden werden können.

Steiner appelliert an das BMG, die rechtlichen Vorgaben zeitnah zu prüfen und anzupassen. Aufgrund der hohen Versorgungsrelevanz bestehe dringender Handlungsbedarf. Die KBV hat dem Ministerium dazu konkrete Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet.

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