Patienten sollten künftig erst zum Hausarzt gehen, sonst müssten sie mit längeren Wartezeiten rechnen, hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, kürzlich gegenüber der „Berliner Morgenpost“ erklärt. Patienten könnten oft gar nicht beurteilen, wo sie am besten aufgehoben seien, erklärte er. Die Aussagen des BÄK-Präsidenten gehen an der Realität vorbei, kritisiert die Freie Ärzteschaft (FÄ).
„Es ist absolut sinnvoll und richtig für viele Patienten, eine Hausärztin oder einen Hausarzt zu haben“, erklärt Wieland Dietrich, Vorsitzender der FÄ. „Warum aber ein Patient mit einem Fremdkörper im Auge, starkem Nasenbluten, Verdacht auf Knochenbruch oder einem akuten Hautausschlag nicht unmittelbar zum Organfacharzt gehen, sondern erst den aufwendigen Umweg über den Hausarzt machen soll, ist überhaupt nicht nachvollziehbar.“
In der Regel seien die Patienten durchaus in der Lage zu beurteilen, wo ihnen gut geholfen werden könne. Außerdem wäre es, angesichts Tausender fehlender Hausarztpraxen, grotesk den oftmals überlasteten Hausärzten noch mehr Patienten nur zur Überweisung zuzuführen.
Auch die Pläne, vor dem Weg zum Hausarzt noch digitale Hürden wie eine digitale Ersteinschätzungspflicht über die App der elektronischen Patientenakte (ePA) vorzusehen, seien „noch absurder“. „Alle Umfragen zeigen, wie wichtig den Bürgern die freie Arztwahl ist. Dies ist übrigens auch ein Element des freien Arztberufs, das es im Interesse der Patienten zu verteidigen gilt“, so Dietrich.
Mit dem diesjährigen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz habe die Politik nun endgültig beschlossen, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Medizin nach Kassenlage zu schaffen, und nicht nach Abhängigkeit vom medizinischen Bedarf. „Das ist die zwingende Folge der beschlossenen einnahmeorientierten Ausgabenpolitik“, kritisiert der FÄ-Vorsitzende.
Eigentlich sei eine Medizin nach Kassenlage von der Bundesärztekammer, den Landesärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und zahlreichen Verbänden stets wehemend abgelehnt worden. „Dass sich Ärztekammerpräsident Reinhardt hierzu im Kontext von Arztterminen und Primärversorgungssystem nicht klar ablehnend äußert, muss man wohl so verstehen, dass er sich dem Spardiktat von Staat und Kassen unterwirft“, so Dietrich. Zwar kritisiere er die Sparmaßnahmen und kündige ein reduziertes ärztliches Angebot an – „weiter kommt er aber nicht, denn er bleibt im GKV-System verfangen. Dessen Abrechnungssystem hat bereits sein Amtsvorgänger Professor Montgomery 2011 bei einer Veranstaltung der Freien Ärzteschaft als 'in sich geschlossenes Wahnsystem' bezeichnet“, kommentiert Dietrich.
Dabei sei es ärztliche Pflicht und Aufgabe, den Patienten stets bestmöglich zu behandeln. Das könne in Deutschland auch weiterhin möglich sein, da 97 Prozent aller Krankheitsfälle von ambulanten Praxen behandelt werden – für nur 16 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. „Die wahren Kostentreiber sind zum Beispiel versicherungsfremde Leistungen, die der Staat tragen müsste“, so Dietrich. Statt jedoch seine Verantwortung wahrzunehmen, entziehe die Politik der ambulanten Medizin das notwendige Geld und gefährde damit massiv die medizinische Behandlung der Bürger.
„Wenn Gesetzgeber und Krankenkassen dem Vertragsarzt die Möglichkeit nehmen, gesetzlich Versicherte gut zu behandeln – und das tun sie inzwischen mit aller wirtschaftlichen Härte –, dann ist es die Aufgabe der Bundesärztekammer, über den Tellerrand des GKV-Systems zu blicken“, betont Dietrich. „Ein System der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem der Vertragsarzt längst keinen freien Beruf mehr ausübt.“ Angesichts einer Medizin nach Kassenlage sei der Patient auf privatmedizinische Behandlungsmöglichkeiten und Termine hinzuweisen, erklärt Dietrich. Dieses Angebot gelte für alle Patienten und auch die Ärztinnen und Ärzte seien von den Ärztekammern ausdrücklich dabei zu unterstützen, auf diese Weise eine Mangelmedizin nach Kassenlage zu verhindern und die Existenz ihrer Praxen zu sichern.
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