Die geplante Primärversorgungsreform hänge maßgeblich von den Hausarztpraxen ab, betont der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Als erste Anlaufstelle sollen sie den größten Teil der Fälle künftig abschließend versorgen, eine koordinierende Funktion im System wahrnehmen und so die Patientenströme leiten. Dafür müssen vom Bund die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Verband hat seine Vorstellungen in einem Forderungspapier skizziert und dabei betont, dass der Zugang zum Primärversorgungssystem zwingend über die Hausarztpraxis laufen müsst. Eine Lotsenfunktion der Apotheken und anderer nicht-ärztlicher Berufsgruppen soll dagegen ausgeschlossen werden.
„Das Primärversorgungssystem steht und fällt mit den Hausarztpraxen“, betonen die Bundesvorsitzenden Professor Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. „Mit unserem Forderungspapier liegt nun konkret auf dem Tisch, was es aus ihrer Sicht dafür braucht. Die Marschroute lautet: Mehr HZV, mehr Verbindlichkeit, mehr Teamversorgung. Wenn Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann auf diese Formel baut, dann wird aus einer guten Idee ein gutes Gesetz.“
Die schwarz-rote Regierung habe sich im Koalitionsvertrag zu einem verbindlichen Primärversorgungssystem verpflichtet. Darin sollen Hausarztpraxen sowie Kinderarztpraxen zur festen ersten Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten werden. Neben der Versorgung sollen sie damit künftig auch die Patientensteuerung durch gezielte Überweisungen übernehmen. Mit den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), habe die Politik ein solches System bereits etabliert, an dem bundesweit bereits über 11 Millionen Menschen teilnehmen würden.
Konkret formuliert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sechs Forderungen in seinem Papier. So müssten unter anderem qualitative Mindeststandards erfüllt werden, die hausärztliche Versorgung konsequent als Teamversorgung weiterentwickelt werden und die digitalen Infrastruktur für die und in den Hausarztpraxen anstelle zentraler digitaler Ersteinschätzung gestärkt werden.
Außerdem müsse der Zugang zur Primärversorgung über die hausärztlichen Praxen erfolgen. „Anlaufstellen sowie zentrale steuernde Instanzen müssen die hausärztlichen Praxen sein und nicht weitere Leistungserbringer wie Apotheken, fachärztliche Praxen oder selbstständig tätige Advanced Practice Nurses“, heißt es in dem Papier.
Ausnahmen sollten demnach nur in wenigen und klar definierten Ausnahmefällen und Notfällen gemacht werden. So sollen Augenärztinnen und Augenärzte, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weitehin direkt in Anspruch genommen werden.
„Unser Forderungspapier zeigt es klar: Diese Reform ist ein Mammutprojekt, an dem man sich auch leicht die Zähne ausbeißen kann. Auf Carsten Linnemann kommt damit einiges an Arbeit zu – aber auch die große Chance, die Versorgung der Menschen zu modernisieren“, so Buhlinger-Göpfarth.
Allerdings werde seine Arbeit dadurch erleichtert, dass mit der HZV bereits ein eigenständiges Primärversorgungssystem stehe. „Die HZV ist auch der Rettungsanker für zigtausend Hausarztpraxen, die nicht nur strukturell, sondern auch finanziell darauf angewiesen sind. Ohne die Verträge zur HZV und ohne die Verpflichtung der Kassen, diese umzusetzen, würde die hausärztliche Versorgung weitestgehend wegbrechen“, betont Buhlinger-Göpfarth.
Zugleich sei sie der Innovationsmotor des Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich der Teamversorgung. „Daher ist unsere zentralste Forderung, dass an der HZV in keiner Weise gerüttelt werden darf.“
Ein weiteres Themenfeld des Papiers betreffe die Verbindlichkeit für Patientinnen und Patienten im Rahmen des Primärversorgungssystems.
„Ein Primärversorgungssystem lebt von klaren Strukturen“, so Blumenthal-Beier. Das heiße zwar nicht, dass alle daran teilnehmen müssen. „Wir setzen weiterhin darauf, dass sich Patientinnen und Patienten für oder gegen eine Teilnahme entscheiden können – mit entsprechenden Vorteilen für Teilnehmende“, so Blumenthal-Beier weiter.
Klar müsse aber sein: „Wer sich für diese Vorteile entscheidet, muss sich dann aber auch an die Regeln halten.“ Dafür brauche es klare und nachvollziehbare Konsequenzen für den Fall, dass Versorgungswege bewusst umgangen werden, etwa direkt die Facharztpraxis aufgesucht wird. „Patientensteuerung funktioniert am besten, wenn Steuerungsvorteile und Verbindlichkeit zusammen gedacht werden“, sagt Blumenthal-Beier.
„Die Menschen müssen erleben, dass es am besten für sie läuft, wenn sie zuerst in die Hausarztpraxis gehen und im Bedarfsfall von dort aus eine Weiterleitung organisiert wird“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Auch Reinhardt erklärte: „Wer sich nicht an sinnvolle Spielregeln hält, sollte erleben, dass er im Zweifel länger wartet als jemand, der genauso krank ist, aber die Spielregeln eingehalten hat.“ Am Ende könne auch die Frage nach „finanziellen Mechanismen“ stehen. Ziel sei auch, Wartezeiten zu verkürzen. Mit 9,7 Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr liege Deutschland europaweit weit oben. Zudem gebe es eine der höchsten Krankenhausbehandlungszahlen weltweit. „Das sind auch Folgen unseres völlig ungeregelten Zugangs zu Gesundheitsleistungen.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, das deutsche System sei ohne Zweifel ineffizient. Doch die Ärzte-Lobby ziehe die falschen Schlüsse. „Die Patientinnen und Patienten sind nicht die alleinigen Schuldigen für das Systemversagen“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Ärztinnen und Ärzte selbst trügen entscheidend dazu bei. „Weiterhin wird nicht Behandlungsqualität honoriert, sondern die Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte.“ Er warnte davor, Hilfesuchende zusätzlich zur Kasse zu bitten, wenn sie direkt Facharztkontakte wählen. Eine „massive Verunsicherung der Menschen“ sei dann verständlich.
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