Standortklausel

AOK: Keine Pharmaförderung mit Beitragsgeldern

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Berlin -

Wie können gleichzeitig die Beitragssätze stabil gehalten werden und trotzdem Deutschland als Produktions- und Forschungsstandort gestärkt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich ab heute das Fachgremium Standortklausel, bestehend aus Vertretern des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), des GKV-Spitzenverbands, des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und der Pharmaindustrie. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, warnt davor, den Herstellern zu sehr entgegenzukommen.

„Bundesgesundheitsministerium und BfArM dürfen sich nicht als Fürsprecher der Pharmaindustrie in das neue Gremium begeben. Vielmehr sollten beide Institutionen ihre Verantwortung als neutrale Mittler wahrnehmen“, betont Bauernfeind. So hätten unternehmerfreundliche Zugeständnisse in der Vergangenheit nicht verhindert, dass Hersteller nun mit Hinweis auf das Spargesetz bereits angekundigte Investitionsvorhaben in Frage stellten.

„Was die Politik aus diesem Manöver mitnehmen sollte, ist die Erkenntnis, dass Standortpolitik auf Kosten von Beitragszahlenden nicht zwingend verlässliche unternehmerische Entscheidungen nach sich zieht. Und dass sie deshalb von Anfang keine Option sein darf“, so Bauernfeind.

Jahrzehnte pharmafreundlicher Politik

Außerdem wäre es ein fataler Fehler, auf ein selbstloses Entgegenkommen der Pharmaunternehmen zu spekulieren, meint Bauernfeind. „Wir blicken auf Jahrzehnte pharmafreundlicher politischer Weichenstellungen zurück“, betonte er. Das reiche von Ausnahmeregelungen zum Preismoratorium von 2010 und setze sich bei der Beibehaltung der freien Preisgestaltung in den ersten sechs Monaten nach Markteintritt neuer Medikamente sowie des Orphan-Drugs-Privilegs fort.

Auch die Einführung der vertraulichen Erstattungsbeträge vermindere Transparenz und erschwere eine rationale Pharmakotherapie durch die Ärzteschaft. „All das hält Global Player der Pharmaindustrie aber nicht davon ab, Produktionskapazitäten aus Europa abzuziehen und in den USA Investitionszusagen von mehr als 500 Milliarden US-Dollar zu machen, wenn die Vereinigten Staaten sich räuspern und mit Strafzöllen drohen“, so Bauernfeind weiter.

Sonderregelungen bringen nichts

„Mit Sonderregelungen für den deutschen Arzneimittelmarkt lassen sich keine globalen Produktionsszenarien verändern. Nicht einmal mit EU-weiten Regelungen“, betont Bauernfeind. Das zeige unter auch die Sonderbehandlung der EU-Produktion in Antibiotikaausschreibungen. „Auch nach mehrjähriger Erfahrung aller Krankenkassen mit solchen Ausschreibungen hat die Pharmaindustrie ihre Wirkstoffproduktion nicht in die Europäische Union verlagert.“ Unternehmen, die ihre Wirkstoffe nachweislich in der EU produzieren könnten, verzichteten eher auf die höheren in Deutschland erreichbaren Preise, als auf die niedrigen Herstellungskosten in Indien und in China. „Den Herstellern geht es nicht um den deutschen, sondern um den globalen Markt.“

Es braucht andere Maßnahmen

Die Attraktivität europäischer Standorte müsse durch andere Maßnahmen gesteigert werden als durch Gelder, die letztlich gesetzlich Versicherte und deren Arbeitgeber aufbringen müssen.

„Weltweit agierende Pharmakonzerne lassen sich nicht auf eine Produktion in Deutschland verpflichten, nur weil die Standortentscheidung ihnen einen geringeren Herstellerabschlag verspricht“, kritisiert er. Was sie dadurch auf der einen Seite einsparen könnten, müssten sie auf der anderen wieder drauflegen, denn ihre in Deutschland beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien zum überwiegenden Teil ebenfalls Beitragszahlende und verursachten somit steigende Sozialabgaben für ihre teurer werdende Krankenversicherung.

„Wer Beitragszahlende zu Mäzenen staatlicher Wirtschaftsförderung machen will, muss auf die Frage antworten können, wie die Ausgabenentwicklung der GKV jemals ausgeglichen werden kann“, so Bauernfeind. Für versorgungsrelevante Arzneimittel solle es künftig beim Herstellerabschlag zu definierende Ausnahmeregelungen im Interesse der Pharmahersteller geben, was ausgabenneutral für die gesetzliche Krankenversicherung möglich sein soll. „Wie diese Quadratur des Kreises letztlich funktionieren kann, wurde bislang nicht zufriedenstellend erklärt. Tatsache ist, dass sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung konstant nach oben bewegen und dass sich die Experten in der Höhe zu erwartender Kostensteigerungen ebenso konstant nach unten verschätzen.“

Die Ausgabenentwicklung des Jahres 2026 habe bei den Ersatzkassen bei zuletzt 7,1 Prozent, in der AOK-Gemeinschaft bei 7,2 Prozent und bei den Innungskassen sogar bei 9,16 Prozent gelegen. Der GKV-Schätzerkreis hatte dagegen lediglich eine Steigerung von 6,6 Prozent prognostiziert. „Ausgabenneutral funktioniert zurzeit im Gesundheitswesen gar nichts.“

Keine Aufweichung der Sparreform

Es dürfe nun nicht zu einer Aufweichung des erst kürzlich beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) kommen. „Das Entlastungspaket des BStabG ist knapp kalkuliert und kann nur ein erster Schritt zur Stabilisierung der Finanzen der GKV gewesen sein, dem echte strukturelle Reformen folgen müssen. Sollte sich das Fachgremium Standortklausel jedoch als Mehrheitsbeschaffer-Gremium einer herstellerorientierten Wirtschaftspolitik verstehen, wäre seine Einsetzung eine bittere Kompromisspille – mit nicht wünschenswerten Nebenwirkungen“, warnt Bauernfeind.

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