Als nächste Reform aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) steht das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) an. In Berlin trafen sich mehr als 40 Vertreterinnen und Vertreter der professionellen Langzeitpflege zur „Zukunftswerkstatt Pflegepolitik 2026“. In fünf Masterclasses erarbeiteten sie Positionen zum Referentenentwurf – über nahezu alle Themenblöcke hinweg zeigte sich eine bemerkenswerte Einigkeit gegenüber den Plänen der Bundesregierung.
Die Teilnehmenden fordern, die Tariftreueregelung uneingeschränkt zu erhalten. Gesetzlich oder tariflich vorgegebene Personalaufwendungen müssten vollständig refinanziert werden. Eine Deckelung – insbesondere auf das Niveau der um einen Prozentpunkt reduzierten Grundlohnsummenrate – würde binnen kurzer Zeit zu Betriebsschließungen führen und die Versorgungssicherheit gefährden. Bei der Hilfe zur Pflege forderte die Runde Vorauszahlungen ab Antragstellung, eine Genehmigungsfiktion sowie verbindliche Bearbeitungs-, Zahlungs- und Verzugsregelungen. Vergütungsverhandlungen und Schiedsverfahren sollten spätestens nach acht Wochen abgeschlossen sein.
Konsens besteht bei der sofortigen Rückzahlung der Corona-Hilfen an die Pflegeversicherung. Höhere Beitragssätze allein reichten nicht aus; erforderlich seien Effizienzsteigerungen, Anreize für mehr Vollzeitbeschäftigung, die Einbeziehung weiterer Einkommensarten sowie höhere Steuerzuschüsse. Die medizinische Behandlungspflege in der stationären Pflege solle über das Sozialgesetzbuch (SGB V) finanziert werden. Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollten aus der Pflegeversicherung herausgelöst und – analog zur Kindererziehung – aus Steuermitteln finanziert werden. Ausbildungskosten sind nach Auffassung der Runde eine gesellschaftliche Investition und dürfen nicht über die Eigenanteile Pflegebedürftiger finanziert werden.
Der Entwurf zum PNOG ziele ausschließlich auf kurzfristige Einsparungen und drohe Versorgungsengpässe bis hin zur Unterversorgung auszulösen. Gut funktionierende Strukturen – namentlich Tagespflege und ambulante Pflege – würden zerstört, die Pflegequalität leide, atypische Leistungen würden ohne fachliche Grundlage zusammengefasst, der Zeitplan sei unrealistisch. Kernbotschaft: „Kurzfristig sparen, langfristig draufzahlen.“
Die Pflege benötige eine Digitalisierung auf dem Niveau anderer Branchen. Bislang fehle ein übergreifendes Zielbild einer gut digitalisierten Pflegeeinrichtung. Grundvoraussetzung sei die Einführung einer normierten Fachsprache beziehungsweise Semantik für die Pflege, wofür eine gesetzliche Initiative erforderlich sei. Zudem brauche es einen investiven Grundstock für alle Pflegeeinrichtungen, insbesondere für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Die im PNOG-Entwurf vorgesehenen 1,6 Milliarden Euro reichten nicht aus – der Bedarf für die Etablierung der TI in Einrichtungen und Diensten liege bei mindestens 9 Milliarden Euro. Investitionen in die digitale Infrastruktur dürften angesichts ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung nicht allein aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden.
Die Verbände fordern eine neue Evaluation des 13 Jahre alten Pflegebegutachtungssystems und darauf aufbauend eine Neubewertung des Punktwertesystems. Wünschenswert sei eine bundeseinheitliche Vereinbarung zu Personalvorgaben in ambulanter und stationärer Pflege sowie ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr für jeden deutschen Staatsbürger. Die Begrenzung der Tarifrefinanzierung ist aus dem PNOG zu streichen. Bei internationalen Fachkräften plädiert die Runde für die Refinanzierung trägerübergreifender Anwerbeverbünde und digital gestützte Anerkennungsverfahren. Eine Dequalifizierung durch das PNOG lehnen die Verbände ebenso ab wie eine Schwächung der Pflegeberatung. Ausbildungskosten dürfen nicht in die Eigenanteile einfließen.
An der Zukunftswerkstatt beteiligten sich der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP), der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), der Deutsche Pflegerat (DPR), der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad), der Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP), der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK), die Initiative Pro Pflegereform, der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP) sowie der Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt (LVHKP). Eingeladen hatte die Redaktion von Care Konkret (Vincentz Network).
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