Mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause kommt die Gesetzgebung wieder in Gang. Im September will das Kabinett unter anderem das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) auf den Weg bringen.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung angehen. Für 2027 steht der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein Defizit in Höhe von 7,6 Milliarden Euro bevor – daher will die Regierung auch hier die Kosten dämpfen.
Unter anderem soll dabei auch das Budget von 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gestrichen werden. Stattdessen sollen diese Hilfsmittel in ein Entlastungsbudget mit einbezogen werden. Die Pflegekassen sollen künftig ein „Pflege-Cockpit“ zur Verfügung stellen, das alle Informationen und Instrumente für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige an einem einheitlichen digitalen Ort zur Verfügung stellt. Dies soll einem möglichen Missbrauch von Leistungen entgegenwirken.
„Laut Kabinettzeitplan soll das Pflegeneuordnungsgesetz am 16., 23. oder 30. September ins Kabinett kommen. Das heißt: Die Pflegereform soll im September endlich auf den Weg gebracht werden“, so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Aus Sicht seines Verbands braucht es dabei eine wirkliche Reform, die den hohen finanziellen Handlungsdruck in der Pflegeversicherung mit sinnvollen und tragfähigen Maßnahmen verbindet. „Gerade bei der Refinanzierung von Tariflöhnen und beim Zugang ambulanter Dienste zur Leistungserbringung im Rahmen der neuen Budgets muss nachgebessert werden.“
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) müsse jetzt liefern. „Das Pflegeneuordnungsgesetz muss in einer deutlich verbesserten Fassung ins Kabinett und anschließend ins Parlament. Professionelle Pflegeeinrichtungen brauchen klare Perspektiven und verlässliche Rahmenbedingungen. Bürokratieabbau, mehr Flexibilität und unternehmerische Feiheit müssen ganz oben stehen. Das sind die wichtigsten Reformpunkte, damit die pflegerische Versorgung auch künftig gesichert werden kann.”
Hinzu kommt: Im Haushalt für das kommende Jahr sind bereits deutliche Einsparungen vorgegeben: Lagen die Ausgaben des Bundes für die Pflegeversicherung in diesem Jahr noch bei 3,28 Milliarden Euro, sind für 2027 gerade einmal 79 Millionen Euro vorgesehen. 2026 waren noch 3,2 Milliarden wegen des überjährigen Darlehens an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung veranschlagt. Die Förderung der freiwilligen privaten Pflegeversorgung sinkt leicht von 57,7 Millionen Euro in diesem Jahr auf 56 Millionen Euro im kommenden.
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