Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung angehen. Unter anderem soll dabei auch das Budget von 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gestrichen werden. Stattdessen sollen diese Hilfsmittel in ein Entlastungsbudget mit einbezogen werden. Experten befürchten durch die fehlende Zweckbindung eine Verschlechterung des Infektionsschutzes in der häuslichen Pflege.
Eigentlich wolle man mit dem PNOG mehr Flexibilität schaffen, die Prävention in den Vordergrund stellen und ein neues Steuerungssystem mit den Pflegebegleitern installieren, erklärt Daniela Piossek, Referatsleiterin Gesundheitspolitik beim Medizinproduktehersteller Paul Hartmann. Dabei will der Gesetzgeber unter anderem auch weg von Einzelleistungen und hin zu Budgets. „Grundsätzlich sagen wir als Hartmann auch, das ist der richtige Ansatz.“
Allerdings plane der Bund dabei eben auch, das Pflegegeld zusammen mit der Verhinderungspflege und dem Leistungsanspruch für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln von monatlich bis zu 42 Euro zusammen in ein gemeinsames Entlastungsbudget zusammenzufassen. „Das heißt, wir packen zwei Leistungen zusammen, die die Sicherstellung der Pflege zum Ziel haben, und wir packen Produkte da hinein, die eine ganz andere Zielsetzung haben, nämlich den Infektionsschutz“, erklärt die Expertin.
Zwar müsse die Pflegebegleitung auch auf den Infektionsschutz schauen, aber sie könne eben nur dann sanktionieren, wenn die Pflege nicht sichergestellt ist. „Beim Infektionsschutz oder der Prävention geht es aber um einen nicht sichtbaren Effekt. Ich will etwas verhindern – wenn es also erfolgreich war, haben wir keine Infektion; wenn es nicht erfolgreich war, haben wir vielleicht eine. Aber woher soll das die Pflegebegleitung wissen? Wenn die später dann irgendwann kontrolliert, kann ich nicht sagen, ob wirklich effektiver Infektionsschutz dort stattgefunden hat oder nicht.“
Wenn der Versicherte nun ein Entlastungsbudget bekomme, müssten davon die direkten Pflegeleistungen bezahlt werden und die Mittel mit einem präventiven Anspruch, der im Gegensatz zu den direkten Leistungen nicht sofort messbar sei. „Wenn ich das Geld nur einmal ausgeben kann, sind wir davon überzeugt, dass es eher für die Sicherstellung der Pflege ausgegeben wird und weniger für den Bereich des Infektionsschutzes“, betont Piossek. Außerdem sei das Entlastungsbudget nicht 1:1 in das neue Entlastungsbudget eingeflossen, kritisiert sie.
„Wenn wir von dem, was wir an Infektionen durch das Budget – das bisher zweckgebunden dafür eingesetzt wird – verhindern, auch nur einen Teil verlieren, dann werden wir die Verschiebung von höheren Kosten in die Krankenhäuser und in die Behandlung der Infektionen sehen“, warnt Dr. Marcus Rudolf Götz, Director Research & Development bei Bode Chemie. Ein hochwertiges Desinfektionsmittel koste einige Euro, eine Behandlung im Krankenhaus sei dagegen um ein Vielfaches kostenintensiver.
Es gehe nicht darum, mehr Geld für Hilfsmittel zum Verbrauch zu fordern, sondern die Zweckgebundenheit des Budgets nicht aufzuweichen, damit es nicht zu konkurrierenden Ausgaben führt, erklärt Götz. Wenn nun die Zweckbindung beim Hilfsmittelbudget wegfalle, wisse man eben nicht, ob das Geld tatsächlich für wirksame Infektionsschutzmittel verwendet wurde oder nicht.
Mit einem Desinfektionsmittel sei es allein allerdings nicht getan, für den Infektionsschutz braucht man außerdem ein fundiertes Wissen, damit das richtige Mittel zum richtigen Zeitpunkt angewendet wird. „Es gibt Unterschiede zwischen begrenzt ‚viruzid‘, ‚begrenzt viruzid plus‘ und ‚viruzid‘. Das klingt alles irgendwie ähnlich, aber diejenigen, die sich mit der Thematik auskennen, wissen, dass das verschiedene Wirkspektren sind“, erklärt Götz.
So habe man vielleicht ein begrenzt viruzides Desinfektionsmittel aus dem breiten Handel zur Hand, nun änderten sich aber die Anforderungen, weil im Umfeld der zu pflegenden Person zum Beispiel eine Norovirus-Infektion aufgetreten sei. „Ich brauche hier das richtige Mittel zur richtigen Zeit – und ich brauche bei Noroviren ein Mittel ‚begrenzt viruzid plus‘. In der Situation nutzt es mir dann nichts, ein Mittel da zu haben, das dieses Prädikat nicht hat und dieses Wirkspektrum nicht abdeckt.“
Genau hier kommen die Apotheken ins Spiel: „In der Apotheke ist dieses Fachwissen da“, betont der Experte. Die Pharmazeuten könnten dabei nicht nur zu den für die jeweilige Situation richtigen Mitteln beraten, sondern auch den pflegenden Personen im Nachgang bei einer präventiven Anwendung von Hautpflegemitteln helfen. „Das ist einfach günstig bei häufiger Händewaschung oder Händedesinfektion.“ So ein Fachwissen, das könne man nicht voraussetzen. „Das ist die Kompetenz, die in der Apotheke liegt.“
Um den Präventionsgedanken innerhalb des Gesetzes sinnvoll weiterzuentwickeln und zu stärken, müsse ein separater Sachleistungsanspruch für diese Produkte erhalten bleiben, sind sich die Experten einig.
Zunächst einmal müsse klar im Gesetz verankert werden, dass „die Infektionsprävention genauso eine Säule der Prävention ist und genauso gestärkt werden muss“, betont Piossek. Außerdem müsse der Infektionsschutz auch klar als Punkt unter den Verantwortungen der Pflegebegleiter aufgeführt werden. „Wenn man sich die Aufgaben im Entwurf anguckt, dann steht da zwar, sie sollen beraten zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, aber da denkt doch jetzt keiner an Infektionsprävention“, erklärt sie. „Wir brauchen hier auch eine klare Aufgabenstellung für die Pflegebegleitung, dass hier entsprechende Standards gesetzt werden und Aufklärung betrieben wird.“ Zusätzlich müsse sichergestellt werden, dass die richtigen Produkte für den richtigen Pflegebedarf angewendet werden und nicht mehr nach dem Gießkannen-Prinzip.
Um eine bedarfsgerechte qualitätsgesicherte Versorgung mit Pflegehilfsmittel zu gewährleisten, sollten Hürden für den Markteintritt auch bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch bestehen. Beim Thema Missbrauch gebe es bei Hilfsmitteln nach Sozialgesetzbuch (SGB V) weniger Probleme. Hier seien unter anderem die Hürden für den Zugang durch die Präqualifizierung deutlich höher als bei Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind. „Da gibt es nämlich keine spezifische Präqualifizierung“, betont Piossek. „Bei den Apotheken und auch den Sanitätshäusern sehen wir den als gegeben, aber für Firmen, die nicht aus der Gesundheitsbranche kommen, die weder eine Pflegekraft noch einen Medizinproduktberater oder andere Fachkräfte angestellt haben, denen sollten schärfere Hürden auferlegt werden.“
Zusätzlich müssten generell Schulungen im Umgang und Beratungen gefördert werden. „Da kann die Kompetenz der Apotheke ganz viel beitragen“, so Götz.
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