Gehe fordert Ende des Papierrezepts APOTHEKE ADHOC, 01.11.2019 14:14 Uhr
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Digital sticht analog: Gehe-Chef Dr. Peter Schreiner fordert von der Politik gesetzliche Nachbesserungen bei der Digitalisierung. Foto: Alexandra Beier
Berlin - Gehe fordert von der Politik Nachbesserungen bei den gesetzlichen Regelungen zum eRezept. In einem Whitepaper hat der Großhändler sechs zentrale Forderungen an den Gesetzgeber formuliert, die seiner Ansicht nach erfüllt sein müssen, damit die Digitalisierung des Apothekenmarkts zu einem Erfolg wird. Teil der Forderungen: Der Gesetzgeber soll festlegen, wie lange Papier- und eRezept noch parallel angewendet werden können. Außerdem sollen Kunden einen Anspruch auf Lieferung durch den Botendienst haben.
Das Papier soll wohl eher als Empfehlung denn als Kritik am aktuellen Regierungskurs aufgefasst werden – denn grundsätzlich ist der Großhändler auf Linie: „Gehe begrüßt ausdrücklich die Digitalisierung im Gesundheitswesen“, heißt es einleitend. „Die Vorteile für den Patienten, wie genauere Diagnosen, schnellere Behandlung, Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen beziehungsweise Fehlbehandlung, Verhinderung von Wechselwirkungen von Arzneimitteln, liegen auf der Hand.“ Hinzu sei es auch finanziell eine Chance für das Land: Eine McKinsey-Studie aus dem vergangenen Jahr sehe ein Einsparpotential von 34 Milliarden Euro pro Jahr.
Damit diese Einsparungen nicht zulasten der Patienten gehen, müsse aber an einigen Stellen nachjustiert werden. „Damit davon Patienten und Vor-Ort-Apotheken gleichermaßen profitieren, fordern wir die Politik auf, sechs zentrale Forderungen umzusetzen“, so Gehe-Chef Dr. Peter Schreiner.
Zuallererst steht dabei das eRezept. Auch dessen Einführung begrüße der Großhändler ausdrücklich. Dabei sei es jedoch von besonderer Bedeutung, die freie Apothekenwahl sicherzustellen. „Die Patientensouveränität muss auch in der digitalen Versorgungswelt gesichert sein“, so das Whitepaper. Das bedeute insbesondere, dass alle Versuche einer Steuerung von Patienten oder von eRezepten vonseiten einzelner Leistungserbringer oder -träger gesetzlich unterbunden werden.
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