Baden-Württemberg konkretisiert Finanzierung

PTA im Impfzentrum: Stundenlohn von 27,60 Euro

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Berlin -

Mitte Dezember soll die Arbeit in den Impfzentren losgehen. Die Details regeln die einzelnen Bundesländer selbst; in Baden-Württemberg gibt es bereits konkrete Pläne zu Umfang und Finanzierung: So könnten PTA, die in Impfzentren zur Aufbereitung des Impfstoffes eingesetzt werden, 27,60 Euro pro Stunde verdienen.

In der Umsetzung des Landeskonzeptes zur Impfung gegen Sars-CoV2 werden bereits konkrete Aussagen zur Kostenaufstellung gemacht. Die Berechnungen beinhalten neben den einzelnen Stunden- und Tagessätzen für die einzelnen Berufsgruppen auch die jeweils benötigte Anzahl des Personals. Neben Ärzten und Pflegern sieht das Impfkonzept von Baden-Württemberg auch die Beschäftigung von Personen zum Aufbereiten des Impfstoffs vor. Eine Berufsbezeichnung wird nicht genannt. Da Rekonstitutionen und Verdünnungen unter möglichst aseptischen Bedingungen durchgeführt werden müssen, wären PTA aus der Sterilherstellung geeignet für diese Aufgabe.

Pro Impfzentrum sollen zwei Personen zur Aufbereitung des Impfstoffes eingesetzt werden. Da pro Tag zwei Schichten vorgesehen sind, kalkuliert Baden-Württemberg mit vier Personen pro Tag. Als Stundensatz sind 27,60 Euro festgesetzt, das ergibt einen Tagessatz von 220,80 Euro. Geimpft werden soll an sieben Tagen die Woche. Hochgerechnet auf die aktuell neun geplanten zentralen Impfzentren ergeben sich Gesamtkosten von knapp 240.000 Euro pro Monat – alleine für diese Ausgabenposition. Bei einer 40-Stunden-Woche könnte sich der monatliche Verdienst im Impfzentrum auf rund 4400 Euro brutto belaufen.

Laut Tarifvertrag verdienen PTA im ersten und zweiten Berufsjahr 2117 Euro brutto. Das entspricht einem Stundenlohn von 13,23 Euro. Im Impfzentrum ist die Vergütung also doppelt so hoch. In der höchsten der fünf tariflichen Eingruppierungen erhält eine PTA 2742 Euro brutto, hier beläuft sich der Stundenlohn auf rund 17,14 Euro. Die Vergütung in Krankenhäusern sieht anders aus. Hier verdienen die PTA meist mehr als in den öffentlichen Apotheken, gerade dann, wenn sie für die Arbeit im Reinraum eingestellt sind. Die genauen Gehälter können sich von Krankenhaus zu Krankenhaus unterscheiden. Auch hier gibt es Tarifverträge.

Pro Schicht sieht Baden-Württemberg einen Einsatz von 13 Ärzten je Impfzentrum vor. Diese sollen einen Tagessatz von 1040 Euro erhalten, in der Summe kostet das das Land 7,3 Millionen Euro. Beim medizinischen Personal sieht das Land einen Bedarf von fünf Personen pro Schicht. Krankenschwestern & Co. sollen wie PTA einen Tagessatz von 220,80 Euro erhalten. Die gleiche Anzahl an Arbeitskräften wird für die Dokumentation eingeplant – auch hier sollen fünf Personen pro Schicht arbeiten. Um die Beratung zu gewährleisten, will das Land drei Dolmetscher pro Schicht einteilen. Hier liegt der Tagessatz bei 320 Euro. Zur unterstützenden Impfaufklärung ist die parallele Vorführung eines Videos vorgesehen. Nach Ansicht des Sozialministeriums sind drei Vorführer pro Schicht notwendig.

Damit es nicht zu Wartezeiten am Eingang des Zentrums kommt, sollen zwölf Mitarbeiter pro Schicht in der Registrierung arbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten sollen, zehn Ordner für den Ein- und Ausgang bereitgestellt werden. Die Reinigung soll von drei Reinigungskräften übernommen werden.

Auch zum Kostenumfang für die Erstausstattung liegen konkrete Berechnungen vor. Pro Impfstoffzentrum geht das Land aktuell von Anschaffungskosten von 70.000 Euro aus. Folgende Bereiche müssen laut Vorgaben in jedem Zentrum ausgestattet werden: zwei Gesprächsräume, abgetrennte Impfräume, Umkleide- und Sozialräume, Liegemöglichkeiten für Impfzwischenfälle und der Ausgangsbereich.

Apotheken werden in die Planung vorerst nicht mit einbezogen. Die Verteilung des Impfstoffes erfolgt zu Beginn über den Bund. Erst in der Phase-II der Pandemieimpfung soll die Lagerung und Verteilung des Impfstoffes über den Großhandel und die Apotheken erfolgen. In den Rahmenbedingungen für die breite, dezentrale Routineimpfung ist auch die vereinfachte Lagerung und Logistik festgehalten. Erst wenn Impfstoffe verfügbar sind, die nicht bei minus 60 bis 80 Grad gelagert werden müssen, sollen die Apotheken in die Versorgung und Verteilung eingebunden werden.

 

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