Berlin - Die Covid-19-Pandemie zieht wieder an. Die Infektionszahlen steigen kontinuierlich und das merken Apothekenteams nicht nur an ihren Kunden, sondern schlimmstenfalls auch an sich selbst: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Kollege ansteckt, ist so hoch wie seit dem Frühjahr nicht mehr. Doch wie umgehen mit so einer Situation?
Die Covid-19-Pandemie kann Inhaber und Filialleiter nicht nur vor operative, sondern auch vor ethische Probleme stellen: Wie gehe ich mit Mitarbeitern um, die aus eigener Verantwortung ausfallen, weil sie beispielsweise in ein Risikogebiet reisen und danach unter Quarantäne stehen? Und was mache ich mit Verdachtsfällen? Sofort nach Hause schicken und bis zum Testergebnis freistellen, also weiter zahlen?
Oft ist der Fall eindeutig. „Wir hatten eine Mitarbeiterin, deren Tochter positiv getestet wurde“, sagt Dr. Horst Real, langjähriger Inhaber der Rats-Apotheke in Bremen und seit der Übergabe an seinen Sohn angestellter Apotheker ebendort. „Das haben wir dann wie eine Krankschreibung gehandhabt.“ Doch es gibt auch Fälle, bei denen Differenzierung angebracht ist. Davon kann Ingo Beer berichten, Filialleiter der Marien-Apotheke in München.
„Die Frage der Verantwortung ist tatsächlich nicht einfach“, sagt er. „Wir sind eine recht große Innenstadtapotheke und leiden darunter, dass die Frequenz stark nachgelassen hat, weil alle im Homeoffice sind oder sich zweimal überlegen, ob sie Geld ausgeben. Unsere Mitarbeiter sind immer noch in Kurzarbeit, außerdem arbeiten wir immer noch in zwei Teams, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.“ Das heißt: Die Personaldecke ist gerade dünn – auf die eigene Gesundheit zu achten, ist deshalb nicht nur eine Privatangelegenheit, sondern auch eine besondere Frage der Verantwortung dem Team gegenüber. Aber auch umgekehrt gilt: Als Inhaber oder Filialleiter ist besondere Vorsicht geboten, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Und den Ernstfall hatte Beer schon in seiner Apotheke.
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