Apotheker zu Umbau gezwungen – 8000 Euro Kosten Alexander Müller, 10.06.2020 10:23 Uhr
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Apotheken sollen barrierefrei zugänglich sein. Inhaber können zum Umbau verpflichtet werden. (Symbolbild) Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Apotheken sollen barrierefrei erreichbar sein, so sieht es die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vor. Doch das ist in der Praxis nicht immer so einfach. Und manchmal kommt es zwischen Inhaber und Aufsichtsbehörde zum Streit darüber, welche Maßnahmen notwendig sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass das Angleichen des Bordsteins für 8000 Euro einem Inhaber noch zuzumuten ist.
Eine oder mehrere Stufen vor dem Eingang erschweren den Zugang zur Apotheke für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Deshalb müssen solche Barrieren spätestens bei der Betriebsübergabe entfernt werden. Lässt zum Beispiel der Denkmalschutz einem Umbau nicht zu, dürfen in Absprache mit der Aufsicht alternativ mobile Rampen oder ein Klingelsystem installiert werden.
Die Apotheke, um die es vor Gericht ging, befindet sich im Erdgeschoss eines Gebäudes, dessen rechter Teil von einem Imbiss genutzt wird. Der Eingangsbereich des Hauses tritt hinter die Hausfront zurück, zwischen den beiden Ladenlokalen entsteht dadurch ein Podest. Dieses liegt etwa 5 cm höher als der Gehweg.
Bei einer Revision der Apotheke am 3. September 2014 wurde der Inhaber darauf hingewiesen, dass die Apotheke nicht den Anforderungen an den barrierefreien Zugang genügt, da sie nur über die Stufe erreichbar sei und die Tür nicht automatisch öffne. Ein Jahr später, im August 2015, forderte die Aufsichtsbehörde eine Prüfung, ob ein barrierefreier Zugang hergestellt werden könne. Der Apotheker sollte sich mit dem Amt für Verkehrsmanagement in Verbindung setzen. Das tat er auch und teilte wenige Wochen später mit, das Amt für Verkehrsmanagement halte einen Ausgleich des Höhenunterschieds für technisch möglich. Wegen der vorhandenen Kellerschächte müsse die Baumaßnahme noch mit dem Hauseigentümer abgestimmt werden.
Dann passierte mehrere Jahre gar nichts. Erst Mitte Juni 2018 führte der Amtsapotheker eine weitere Inspektion durch. Mit Schreiben vom 26. Juni 2018 übersandte er dem Inhaber einen Entwurf des Inspektionsberichts mit der Bitte um Mitteilung etwaiger Anmerkungen. In seinem Bericht stellte er wiederum fest, dass der barrierefreie Zugang nicht erfüllt sei und schrieb: „Da entsprechend der Aussage vom Amt für Verkehrsmanagement es möglich ist, einen barrierefreien Zugang einzurichten, ist dieses auch umzusetzen. Bitte unterrichten Sie mich über die weiter geplanten Maßnahmen.“
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