Thüringen

Länder gegen Lieferengpässe

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Berlin -

Eine Meldepflicht für Lieferengpässe lehnt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ab. Über die Länder könnte ein neuer Vorstoß unternommen werden: Die CDU in Thüringen fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative starten, um eine Verpflichtung für Hersteller bundesweit gesetzlich zu verankern.

Die CDU im Thüringer Landtag hatte beantragt, über mögliche Engpässe bei der Medikamentenversorgung im Sozialausschuss zu beraten. Das Parlament war einstimmig dafür. Die Union forderte auch eine verbindliche Meldepflicht für Hersteller von lebenswichtigen Medikamenten, wenn sich bei ihnen für diese Produkte Lieferengpässe abzeichnen. Bislang besteht eine solche Pflicht nicht.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Christoph Zippel sagte am Freitag in Erfurt im Landtag, er kenne mindestens einen Fall, bei dem ein Kind in Thüringen in einem Krankenhaus mit breiter wirkenden Antibiotika habe behandelt werden müssen, weil das eigentlich benötigte Medikament nicht verfügbar gewesen sei.

Allerdings ist derzeit unklar, ob der von Zippel genannte Fall überhaupt ein Lieferengpass im Sinne der Definition des Sozialministeriums ist. Nach Angaben von Sozialministerin Heike Werner (Linke) spricht das Ministerium erst dann von einem Lieferengpass, wenn Arzneimittel mehr als zwei Wochen lang nicht geliefert werden könne. Stehe ein Medikament dagegen nicht zur Verfügung und gebe es auch kein Ersatzarzneimittel, definiere das Ministerium das als einen Versorgungsengpass.

Laut Werner sind dem Ministerium keine Lieferengpässe im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin bekannt. Probleme würden die Apotheken an das Land melden, sagte Werner. Eine solche Meldung habe es nicht gegeben.

Einen Versorgungsengpass dagegen stelle das BMG fest. Dann müsse das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz tätig werden und Importe des Medikaments zulassen, wenn entsprechende Anträge gestellt würden.

Im Dezember hatten sich Hersteller, Großhändler, Apotheker und Behörden beim Jour fixe des BMG auf die angekündigte Wirkstoffliste verständigt. Diese wurde jetzt – drei Monate nach dem Treffen – intern verschickt und muss noch abgestimmt werden. Acht Wirkstoffe gelten danach als besonders problematisch, darunter Piperacillin/Tazobactam, Melphalan, Ivermectin und Carboplatin. Bei ihnen soll geprüft werden, ob eine Meldepflicht eingeführt werden könnte. Ende Mai soll es das dritte Treffen geben. Dann soll die Liste abgesegnet und über die Folgen für den Nachweis der Lieferunfähigkeit gesprochen werden.

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