Mahnung aus Brüssel

Schmidt: Bedauerlich, aber kein Zufall

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Berlin -

Kurz vor Beginn der heißen Phase der Beratungen zum Apothekenpaket von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die EU-Kommission die deutsche Politik mit der Aufforderung konfrontiert, innerhalb von zwei Monaten ein Konzept zur Aufhebung der Preisbindung für ausländische Versender vorzulegen. Sonst droht der Bundesrepublik eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). ABDA-Präsident Friedemann Schmidt findet das „bedauerlich“ und fordert eine schnelle Reaktion der Politik.

„Die Haltung der Europäischen Kommission ist bedauerlich, aber nicht neu“, so Schmidt in einer Erklärung. Die Kommission habe schon im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil sie einheitliche Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht akzeptieren wolle. „Sie stellt die Grundfreiheiten des Binnenmarktes über die in den Europäischen Verträgen zugesicherte Freiheit der Mitgliedstaaten, ihr Gesundheitssystem auf nationaler Ebene zu gestalten. Sie verkennt dabei, dass das Gesundheitswesen und damit auch die Arzneimittelversorgung nicht allein nach Marktgesichtspunkten organisiert werden kann“, kritisiert der ABDA-Präsident.

Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2016 auf der Grundlage des damaligen Prozessgegenstands entschieden habe, dass ausländische Arzneimittelversender nicht an die deutschen Preisregeln gebunden seien, habe die ABDA immer wieder klar gemacht, wie dringlich die Wiederherstellung einheitlicher Abgabepreise sei. Diese Dringlichkeit werde auch in weiten Teilen der Politik gesehen und durch die neuerliche Intervention der Kommission unterstrichen.

Schmidt zeigt sich nicht überrascht vom Brief der EU-Kommission: „Es war klar, dass die Kommission das Thema irgendwann wieder aufnehmen würde, wenn der Gesetzgeber in Deutschland nach dem Urteil nicht aktiv wird. Dass sie es gerade jetzt tut, wo konstruktive Gespräche über eine Reform der Arzneimittelversorgung in Deutschland laufen, ist wahrscheinlich kein Zufall. Es zeigt einmal mehr, dass wir eine schnelle und belastbare Lösung für die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit brauchen.“

Kürzlich hat die Kommission die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten eine Regelung zur Aufhebung der Preisbindung für ausländische Versandapotheken vorzulegen. Anderenfalls droht Deutschland eine Klage vor dem EuGH. Das System der Festpreise nach deutschem Recht (Arzneimittelgesetz) verringere die Möglichkeiten der Apotheken, Rabatte anzubieten, und schränkte den Handel zwischen den EU-Ländern ein, heißt es in dem Mahnschreiben.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass solche nationalen Vorschriften gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs verstoßen. Bereits im November 2013 habe die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, indem sie ein Aufforderungsschreiben an die deutschen Behörden gerichtet habe, erinnert die Kommission. In der Zwischenzeit habe ein Urteil des EuGH in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung die Beurteilung der Kommission bestätigt. Daher fordert die Kommission jetzt Deutschland auf, die Rechtsvorschriften zu ändern, um sie an die EU-Vorschriften „ohne Verzögerung“ anzupassen. Da Deutschland keine Maßnahmen ergriffen habe, habe die Kommission beschlossen, eine mit „Gründen versehene Stellungnahme“ zu übermitteln. „Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um die Situation zu verbessern. Andernfalls kann die Kommission beschließen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen“, so die Pressemitteilung.

Vor ABDA-Präsident Schmidt hatte bereits der Hessische Apothekerverband (HAV) auf die Mahnung der EU-Kommission reagiert. Der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth kritisiert dieses Vorgehen scharf und fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot zügig umzusetzen. „Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips können die EU-Staaten ihre Gesundheitssysteme weitgehend eigenständig strukturieren“, so Seyfarth. „Die Rx-Preisbindung garantiert eine solidarische Arzneimittelversorgung, dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist daher mit gutem Grund im Arzneimittelgesetz verankert. Hierauf hat die EU-Kommission keinerlei Einfluss.“ Seyfarth forderte auch die ABDA auf, zum Schreiben der Kommission unverzüglich Stellung zu nehmen und gegenüber der Bundesregierung auf die Umsetzung der von der Mitgliederversammlung am 17. Januar beschlossenen Eckpunkte zu drängen.

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