Mehr als 30 Maßnahmen empfiehlt die Rentenkommission der Bundesregierung, um das Rentenniveau trotz des demografischen Wandels zu halten. Unter anderem werden die Deutschen wohl künftig noch länger arbeiten müssen – und das unabhängig von der Anzahl der Beitragsjahre. Außerdem empfiehlt die Kommission, dass künftig auch Politiker, Selbstständige und Beamte in die Kassen einzahlen sollen. Ausgenommen sind Berufsgruppen, die eigene Versorgungswerke haben. Die Rente soll außerdem auf mehrere Säulen gestellt werden: So soll eine kapitalgedeckte Rentenkomponente etabliert und die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung erhöht werden. Am einheitlichen Beitragssatz auf Löhne und Gehälter soll festgehalten werden.
Insgesamt 33 Empfehlungen hat die Rentenkommission der Bundesregierung zur Stabilisierung vorgelegt. Ein Überblick im Wortlaut:
Empfehlung 1
Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.
Empfehlung 2
Die Kommission empfiehlt, als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit des Alterssicherungssystems neben dem Sicherungsniveau vor Steuern künftig regelmäßig eine Nettoersatzquote (Ersatzrate nach Steuern) auszuweisen. Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (zum Beispiel Durchschnittsverdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge darstellen, wie viel Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt wird. Die Nettoersatzquote soll sowohl für die obligatorische erste Säule, als auch als Gesamtversorgungsniveau im Zusammenspiel mit der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge und sozialpolitischen Maßnahmen, ausgewiesen werden.
Empfehlung 3
Die Kommission empfiehlt, die Indikatorik für das empirische Monitoring der Altersvorsorge in der Bevölkerung weiterzuentwickeln und dazu die administrative Datenbasis zu verbessern.
Empfehlung 4
Um die individuelle Altersvorsorgeplanung über alle Säulen hinweg zu erleichtern, empfiehlt die Kommission die Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht als Informations- und Planungstool. Zudem befürwortet die Kommission die Entwicklung einer lebensbegleitenden Finanzbildungsstrategie.
Empfehlung 5
Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Ergäbe sich eine Entwicklung der Lebenserwartung anhand der aktuellen mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes, würde das bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde. Die Kommission spricht sich für eine regelmäßige Überprüfung aus, ob die der Anhebung der Regelaltersgrenze zugrundeliegenden Rahmenbedingungen und Annahmen weiterhin zutreffen – sei es durch das Parlament oder sei es durch ein Gremium wie z. B. den Sozialbeirat.
Empfehlung 6
Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.
Empfehlung 7
Die Kommission empfiehlt, keine Regelung einzuführen, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht.
Empfehlung 8
Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.
Empfehlung 9
Die Kommission empfiehlt, die Umrechnungsfaktoren bei vorgezogenem bzw. aufgeschobenem Renteneintritt (Abschläge bzw. Zuschläge) weiterhin nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen und regelmäßig zu aktualisieren. Damit sollen die finanziellen Auswirkungen von vorzeitigen bzw. späteren Renteneintritten für die Versichertengemeinschaft weiterhin neutral bleiben.
Empfehlung 10
Die Kommission empfiehlt, das zum Jahresbeginn 2026 eingeführte Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die freiwillige, individuelle, berufsbezogene Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab Vollendung des 45. Lebensjahrs, die die Bundesregierung flächendeckend umsetzen will, wissenschaftlich eng zu begleiten und ggf. weiterzuentwickeln. Im Lichte der Evaluation soll auch geprüft werden, ob ein zusätzlicher Check zu einem späteren Alter (z.B. Ü 63) angeboten werden soll. Die Kommission empfiehlt, für Versicherte, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen und trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder arbeiten möchten, den Wiedereingliederungsversuch attraktiver auszugestalten. Sie schlägt vor, den Erprobungszeitraum von derzeit sechs Monaten auf ein Jahr zu verlängern. Die Kommission empfiehlt, dass Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten sollten. Auf eine Verpflichtung zu beruflichen Neu- und Anpassungsqualifizierungen sollte in dieser Altersgruppe verzichtet werden. Die Kommission empfiehlt, den Begriff der Erwerbsminderung zu überarbeiten und dabei insbesondere die Vermittlungschancen von Personen zu berücksichtigen, die nur drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind.
Empfehlung 11
Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen.
Empfehlung 12
Die Kommission empfiehlt der Bundesregierung, Rehabilitation in Deutschland durch passende Maßnahmen gezielt zu stärken, um Gesundheit, Teilhabe und die langfristige Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu sichern. Die Kommission empfiehlt ein Reha-Budget in der GRV, das sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientiert.
Empfehlung 13
Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein.
Empfehlung 14
Die Kommission empfiehlt die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Zu diesem Zweck soll der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist. Der Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor soll zudem moderat auf 0,33 erhöht werden, um die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen. Die konkrete formeltechnische Implementation dieser Dämpfungsfaktoren soll so erfolgen, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) unter Berücksichtigung des gesamten vorgeschlagenen Reformpakets weder für den Rentenbestand noch für die künftigen Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden Recht ausfällt.
Empfehlung 15
Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung. Dieser stellt für die Rentenneuzugänge ab 2032 sicher, dass diejenigen, die vor allem durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren können, einen Niveauzuschlag erhalten. Damit wird gewährleistet, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) für die Rentenneuzugänge künftig mindestens so hoch wie heute ausfällt. Der Übergangsfaktor wird sukzessive abgeschmolzen, wenn die gesetzliche Kapitalrente das Rentenniveau erhöht. Die Kosten des Übergangsfaktors sollen aus Steuermitteln finanziert werden.
Empfehlung 16
Die Kommission empfiehlt, am Grundsatz eines einheitlichen Beitragssatzes auf Löhne und Gehälter festzuhalten. Zusätzliche Faktoren sollen bei der Festlegung der Beitragssatzhöhe ebenso wenig berücksichtigt werden wie weitere Einkunftsarten bei der Beitragsbemessung. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV unverändert beizubehalten.
Empfehlung 17
Die Kommission empfiehlt, eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung von Leistungen der GRV, für die keine Beiträge entrichtet wurden (= nicht beitragsgedeckte Leistungen), weiterhin sicherzustellen. Die Kommission empfiehlt klar abzugrenzen und in der Höhe zu prüfen, welche der nicht beitragsgedeckten Leistungen innerhalb der Versichertengemeinschaft der GRV zu tragen sind. Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, sind perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten. Eine Begrenzung von Bundesmitteln wird von der Kommission nicht befürwortet. Es wird empfohlen, die Bundesmittel zukünftig als „Bundesanteil“ statt als „Bundeszuschüsse“ zu bezeichnen.
Empfehlung 18
Die Kommission empfiehlt, dass Bund, Länder und Kommunen verdeckte Armut bekämpfen. Ziel muss sein, allen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern den faktischen Zugang zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum zu sichern. Die Kommission unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform, das Sozialleistungsrecht einfacher und übersichtlicher zu gestalten und die persönliche Beratung vor Ort und über digitale Zugangswege auszubauen.
Empfehlung 19
Die Kommission empfiehlt, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung so zu gestalten, dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben. Die Kommission empfiehlt daher, auch für Personen, die nicht grundrentenzuschlagsberechtigt sind, einen Freibetrag für gesetzliche Renten einzuführen und diesen bei der Konzeption des neuen Leistungssystems im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform zu berücksichtigen.
Empfehlung 20
Die Kommission empfiehlt, die mit dem Bürgergeldgesetz bis Ende 2026 ausgesetzte Regelung, nach der langzeitarbeitslose Menschen durch das Jobcenter dazu verpflichtet werden können, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen, dauerhaft abzuschaffen.
Empfehlung 21
Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.
Empfehlung 22
Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbstständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.
Empfehlung 23
Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Zudem sollte die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden. Bund und Länder sollten sich verpflichten, ausreichende Rücklagen für die Pension zu schaffen, um die Entscheidung der Verbeamtung finanzneutral im Hinblick auf die Alterssicherungsaufwendungen zu gestalten.
Empfehlung 24
Die Kommission empfiehlt, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten in die GRV einzubeziehen.
Empfehlung 25
Die Kommission empfiehlt, Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der Pflichtversicherten in die GRV einzubeziehen.
Empfehlung 26
Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im sog. Übergangsbereich (Midijobs).
Empfehlung 27
Die Kommission empfiehlt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen. Bei der Umsetzung sollte sich Deutschland an den besonders erfolgreichen Vorbildern in anderen Ländern orientieren. Kapitalgedeckte Elemente erfahren dort bei guter Organisation und verantwortungsvoller sowie transparenter Governance breite Akzeptanz.
Empfehlung 28
Die Kommission empfiehlt die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Renten-Komponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente). Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Kapitalrente soll im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt.
Empfehlung 29
Die Kommission empfiehlt, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Diese Maßnahmen sollen im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden. Eine annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV sollte perspektivisch angestrebt werden, um ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau der Altersversorgung für alle Beschäftigten zu erreichen.
Empfehlung 30
Die Kommission empfiehlt, durch Verbesserungen in den Bereichen Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen und den Verbreitungsgrad zu steigern.
Empfehlung 31
Die Kommission empfiehlt, die Ausgestaltung der Frühstart-Rente mit der gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen, um Synergien und besonders lange Ansparzeiten zu ermöglichen. Doppelstrukturen sollten vermieden werden.
Empfehlung 32
Die Kommission empfiehlt ein enges, laufendes Monitoring der Wirkung der bereits beschlossenen Reformen in der privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Verbreitung, die angebotenen und gewählten Verträge, ihre Kosten und Renditechancen sowie die Auswirkungen der staatlichen Förderung auf den Bundeshaushalt und ihre Verteilungswirkungen.
Empfehlung 33
Die Kommission empfiehlt, die DRV organisatorisch so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgaben künftig effizienter, schneller und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher erfüllen kann.