Die Rentenkommission empfiehlt, dass Minijobs künftig nur noch für Schüler:innen zulässig sind. Da in vielen Apotheken Minijobber:innen tätig sind, könne der Vorschlag die Apotheken finanziell belasten. Pro Minijobber kämen auf die Inhaber:innen nach ersten Berechnungen der Treuhand Hannover zusätzliche Kosten von rund 120 Euro zu.
Bei einem Minijob ist Brutto in der Regel gleich Netto. Geringfügig Beschäftigte können bis zu 603 Euro pro Monat verdienen und zahlen keine Sozialabgaben. Arbeitgebende leisten eine Pauschale von rund 30 Prozent, die anteilig beispielsweise in die Rentenversicherung und die Krankenversicherung fließt. Die Rentenkommission will den Minijob in seiner aktuellen Form abschaffen und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus streichen. Die Beschäftigten sollen künftig in Renten-, Pflege- und Krankenkasse einzahlen – ausgenommen sind Schüler:innen.
Laut Daten der Treuhand Hannover sind je Apotheke im Durchschnitt 2,3 Minijobber:innen beschäftigt. Dazu gehören beispielsweise Botenfahrer:innen und Reinigungskräfte. Zudem hat eine aposcope-Befragung gezeigt, dass etwa jede:r siebente PTA das Gehalt mit einem Minijob aufstockt. Eine Umwidmung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse kann für Inhaber:innen teuer werden.
„Die Mehrkosten einer Transformation vom Minijobber zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit gleichem Netto belaufen sich monatlich auf annähernd 110 bis 120 Euro je Arbeitnehmer für den Arbeitgeber“, so Dr. Sebastian Schwintek, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover. Das bedeutet Mehrkosten von 14 bis 15 Prozent.
Im März 2026 liegt der Anteil der rentenversicherungspflichtigen Minijobber:innen laut Minijob-Zentrale im gewerblichen Bereich bei knapp 21 Prozent: Von den männlichen Minijobbern sind rund 17 Prozent und von den Frauen rund 24 Prozent rentenversicherungspflichtig. Bei der Minijob-Zentrale sind rund 6,8 Millionen Minijobberinnen und Minijobber gemeldet: 6,5 Millionen im Gewerbe und rund 250.000 in privaten Haushalten.
Bisher galt: Wer sich einmal für die Beitragsbefreiung im Minijob entschieden hatte, für den oder die gab es kein Zurück mehr. Ab Juli können Minijobber:innen jedoch freiwillig in die Rentenversicherung wechseln. Arbeitgebende müssen dies entsprechend berücksichtigen und umsetzen. Die Rentenversicherungsbeiträge für Minijobber:innen betragen 3,6 Prozent des Einkommens. Die Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben und Steuern.